Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Capo:
Bin mal gespannt ob man im Rahmen der Redaktionsverhandlungen die Eingruppierungsmerkmale so lässt wie Sie sind und nur den neuen Endgeldgruppen zuweist oder sie auch Verändert/Verschlechtert.
So ist ja momentan die Voraussetzung für Techniker in der Fallgruppe 1 z.B. "schwierige Arbeiten" und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".
TV-Ler:
--- Zitat von: Capo am 16.05.2019 12:42 ---... und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".
--- End quote ---
Nein.
Capo:
Ok,
die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"
2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die selbständig tätig sind
TV-Ler:
--- Zitat von: Capo am 16.05.2019 13:41 ---Ok,
die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"
--- End quote ---
Eben, "selbständig arbeiten" ist Umgangssprache, "selbständig tätig" hingegen tarifsprech und damit inhaltlich etwas völlig anderes.
Im Übrigen ist es eher unwahrscheinlich das an den Tätigkeitsmerkmalen herumgeschraubt wird, da dies über den Rahmen der Redaktion doch deutlich hinausgeht.
Der Kanzler:
Wenn viele in die 9b kommen, dann müsste man doch nicht in a und b unterscheiden sondern nur eine 9 und fertig
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