Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Spid:
Es gibt noch keine E9a. Deine Aussage ist postfaktischer Natur.
TV Sibe:
Daher bin ich auch gespannt wie sich das Entwickelt
Micha:
--- Zitat von: Micha am 05.07.2019 07:34 ---
--- Zitat von: Micha am 15.04.2019 06:31 ---Gibt es denn Neuigkeiten wie die Überleitung von der E7 in die E8 aussehen soll?
--- End quote ---
Gibt es hier schon Neuigkeiten?
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Hallo, ist denn jetzt schon bekannt wie die Überleitung oder Höhergruppierung von der E7 ind die E8 aussehen soll? Leider finde ich da keine Informationen.
Techniker1975:
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:
Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.
Blume:
--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:03 ---Gerade von der Gewerkschaft bekommen:
Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.
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Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.
Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.
Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.
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