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Verbesserung Techniker / Meister

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Techniker1975:

--- Zitat von: Blume am 06.09.2019 11:31 ---
--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:03 ---Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

--- End quote ---

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.

--- End quote ---

Das wäre nur zu hoffen. Mittlerweile glaub ich aber nicht mehr daran.

QuietscheEnte:
Ich habe mal in unserer Personalabteilung die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 angefragt.
Laut Ihnen ist dies als Techniker nicht möglich, würde hier zu mindest nicht so gehandhabt. Sagen aber auch nicht, was man für die Fallgruppe 1 erfüllen muss. Ich solle mich quasi nicht so anstellen, ich sei ja "nur" Technikerin. Und was im Internet so steht würde nicht stimmen.

Mein Gruppenleiter möchte mich mind. in die normale E9 höher gruppieren. Kollegen von mir haben eine Stufenvorweggewehrung, die noch Beträge von 250-300€ enthält. Also sie sind derzeit schon in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Ich würde, wenn ich jetzt in die E9a Stufe 2 gelangen würde nicht mal annähernd so eine hohe Stufenvorweggewehrung erhalten. Deswegen will mein Gruppenleiter direkt meine Stellenbeschreibung auf E9 Fallgruppe 1 auslegen, damit auch ich diese hohe Vorweggewehrung bekommen kann.
Schade, dass man mit unsere Personalabteilung so schlecht sprechen kann, über diese Themen.
Vielleicht sollte man doch einen Anwalt beauftragen, sich das ganze mal anzuschauen.

Ich habe mehrere Stellenausschreibungen im Netz gefunden, die meine Tätigkeiten beschreiben und sogar mit einer E10 und höher ausgeschrieben sind, oder ist man als Konstrukteur Sondermaschinenbau im TV-L nicht so viel Wert?

Blume:

--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:37 ---
--- Zitat von: Blume am 06.09.2019 11:31 ---
--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:03 ---Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

--- End quote ---

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.

--- End quote ---

Das wäre nur zu hoffen. Mittlerweile glaub ich aber nicht mehr daran.

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Hätte sich die Gewerkschaft mal wieder über den Tisch ziehen lassen...wie so oft!

@Spid wie beurteilst du die Aussage der Gewerkschaft?

Techniker1975:

--- Zitat von: Blume am 06.09.2019 11:31 ---
--- Zitat von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:03 ---Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

--- End quote ---

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.

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Habe die Gewerkschaft noch einmal angeschrieben. Dies kam als Antwort:

nach Sichtung der Änderungsverträge (eine durchgeschriebene Fassung des TV-L gibt es leider immer noch nicht) dürfte es auch zukünftig keine Entgeltgruppe 9b im Bereich der Technikerinnen und Techniker geben. Die Entgeltordnung sieht hier als Höchsteingruppierung leider nur die Entgeltgruppe 9a vor. Da sich demnach keine höhere Eingruppierung ergibt, dürfte ein Antrag ab dem 01.01.2020 nicht erfolgsversprechend sein.
 
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Mitteilung geben zu können.

sigma5345:
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open

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