Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
TV-Ler:
--- Zitat von: vianiforte am 08.03.2019 10:11 ---Hallo Leute,
ich bin leicht erstaunt und verwirrt. Bedeutet das ich von der 9k nun in die 9b komme?
Anbei Screeny
--- End quote ---
Nein, denn:
- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.
Moeoef:
Hallo,
In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.
Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.
Blume:
--- Zitat von: Moeoef am 08.03.2019 11:12 ---Hallo,
In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.
Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.
--- End quote ---
Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.
Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.
Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.
Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.
In10sive:
--- Zitat von: Blume am 08.03.2019 12:25 ---
--- Zitat von: Moeoef am 08.03.2019 11:12 ---Hallo,
In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.
Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.
--- End quote ---
Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.
Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.
Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.
Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.
--- End quote ---
Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!
@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!
Suntzu:
--- Zitat von: In10sive am 08.03.2019 12:43 ---
--- Zitat von: Blume am 08.03.2019 12:25 ---
--- Zitat von: Moeoef am 08.03.2019 11:12 ---Hallo,
In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.
Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.
--- End quote ---
Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.
Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.
Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.
Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.
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Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!
@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!
--- End quote ---
Aktuell sehe ich den Techniker in der E10. Vergleicht mal bitte den Lohndurchschnitt explizit des Technikers.
Zudem muss die vorausgegange Gesellentätigkeit / Lehrberuf nicht gleich auf sein wie der Techniker im TV L. Denn der Techniker hat ja auch eine Investition getätigt (Verdienstausfall, Bafög, Gebühren etc. der Weiterbildung.)
Anbei Lohnauswertung Techniker stand 2014. (Heute natürlich höher).
http://www.boeckler.de/pdf/ta_lohnspiegel_2014_28_techniker.pdf
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