Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261592 times)

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #585 am: 16.01.2020 14:51 »
Könnten wir uns darauf einigen, dass wir nicht ein und die gleiche Grundproblematik bei jedem betroffenen Thema erneut besprechen ? Die Frage nach der "Auslegungsmöglichkeit" von Tarifverträgen beantworten wir beide offensichtlich unterschiedlich. Wir sind hier aber nicht in einem Pro-Seminar, sondern die Leute wollen Lösungen für die Praxis. Das was ich geschrieben habe wird in allen Ländern außer Hessen (da weiß ich es nicht) von den Dienststellen so gehandhabt werden. Bei den Arbeitgebern, die den TV-L nur anwenden, kann es so oder so gemacht werden, wobei ich auch als nur Anwender, meinen Weg gehen würde, zur Not wegen "unbilliger Härte".

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #586 am: 16.01.2020 15:01 »
Es gibt keine unbillige Härte, die es zu heilen gäbe. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen. Diese sehen keine Berücksichtigung des Garantiebetrags in der von Dir behaupteten Form vor. Den Durchführungshinweisen der AG-Seite kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Diskutiere solchen paternalistischen Rotz doch am besten unter „Allgemeine Diskussion“.

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #587 am: 16.01.2020 15:04 »
Freundlich wie immer. Ambiguitätstoleranz Null. Schade. afk

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #588 am: 16.01.2020 15:22 »
Weil ich paternalistischen Rotz als solchen beim Namen nenne? Den jeweiligen AG stünde es frei, mit ihren AN entsprechende Vereinbarungen zur Besserstellung zu treffen. Tun sie dies nicht, sondern maßen sich an, derlei in gleicher Weise einseitig festzulegen, wie sie es bei ihren Dienern vermögen, ist es eben genau das: paternalistischer Rotz!

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #589 am: 16.01.2020 18:50 »
Freundlich wie immer. Ambiguitätstoleranz Null. Schade. afk
👍

WasDennNun

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #590 am: 16.01.2020 20:42 »
Weil ich paternalistischen Rotz als solchen beim Namen nenne? Den jeweiligen AG stünde es frei, mit ihren AN entsprechende Vereinbarungen zur Besserstellung zu treffen. Tun sie dies nicht, sondern maßen sich an, derlei in gleicher Weise einseitig festzulegen, wie sie es bei ihren Dienern vermögen, ist es eben genau das: paternalistischer Rotz!
Das gute daran ist, das die Diener hier nichts gegen den paternalistischen Rotz einwenden werden.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #591 am: 16.01.2020 20:45 »
Wen interessiert es, was die Diener einzuwenden oder nicht einzuwenden hätten? Sie sind ja nicht von der Regelung betroffen.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #592 am: 16.01.2020 20:57 »
Auch die TB werden nichts dagegen einwenden. Und wenn ausnahmsweise doch, können sie ja zurückzahlen, was sie zuviel bekommen haben.

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #593 am: 16.01.2020 21:06 »
Im Gegensatz zur Knechtschaft der Beamten sind AN und AG Vertragspartner auf Augenhöhe. Der AG hat den AN gefälligst vorher um sein Einverständnis zu bitten - oder soll auch der AN nach Gutdünken vom Arbeitsvertrag abweichen dürfen? Wenn es dem AG nicht paßt, kann er sich ja beklagen...

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #594 am: 16.01.2020 21:15 »
So geknechtet fühle ich mich gar nicht  ;)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #595 am: 16.01.2020 21:27 »
Tja, wer einen Herrn hat und wessen abhängige Beschäftigung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Parameter nach Gutdünken vom Herrn geändert werden können... da fehlt es halt an Augenhöhe.

Isie

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #596 am: 16.01.2020 21:36 »
Da hast du dann doch recht. Auch wenn ich es ungern zugebe. ;)

Mücke

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #597 am: 20.01.2020 07:17 »

Nun die Frage an die Experten hier: Sind meine Überlegungn richtig? Oder gibt es Dinge die ich nicht bedacht habe oder falsch verstanden habe?

Danke und viele Grüße!

Guten Morgen,

mag niemand etwas dazu sagen?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #598 am: 20.01.2020 08:11 »
Hallo zusammen,

ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?

Es wurde in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe dazwischengeschoben. Die E9 gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es jetzt die eigenständigen Entgeltgruppen E9a und E9b. Eine Höhergruppierung aus E9a/4 in E9b führt in E9b/3 mit dem Entgelt der E9a/4 plus 180€ Garantiebetrag. Die Stufenlaufzeit beginnt bei der Höhergruppierung von vorn.

Zitat
Falls ja, würde dies bedeuten, dass ich erst irgendwann im Jahr 2025 in Summe mehr Geld in der Tasche hätte als ohne Höhergruppierung. Grund dafür ist halt der bevorstehende Stufenaufstieg in 2021 in 9a bzw. der Verlust der Stufenlaufzeit im Fall 9b.
Dafür habe ich mir mal eine Exceltabelle auf Basis der für 2020 gültigen Entgeldtabelle gemacht (jährliche prozentuale Steigerung kürzt sich annähernd eh raus). Damit lässt sich der break-even relativ leicht vorhersagen.

Nun die Frage an die Experten hier: Sind meine Überlegungn richtig? Oder gibt es Dinge die ich nicht bedacht habe oder falsch verstanden habe?

Danke und viele Grüße!

Der AG kann den AN besser stellen als es die tariflichen Regelungen vorsehen. Das kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden.

Anthony09

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #599 am: 20.01.2020 09:51 »
Hallo, habe am Freitag ein Gespräch mit meiner Personalstelle gehabt. Meine Technikerstelle wurde jetzt neu bewertet und ich komme automatisch von E9a/4 in die E9b/3 unter dem Wegfall der Technikerzulage. Steht mir jetzt ein Garantiebetrag zu oder nicht. Hat ja eigentlich nix mit dem neuen Tarifvertrag zu tun sondern mit der Neubewertung meiner Stelle oder sehe ich das falsch?