Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 31.01.2020 14:53 ---Wenn die TVP nicht ständig Mist vereinbaren würden, gäbe es diese erheblichen Rechtsunsicherheiten nicht. Ich freue mich schon auf §29f am 01.01.2021...
--- End quote ---
Und mir graust es schon davor, dass die es vorher nicht klar stellen. *kotz*
QuietscheEnte:
Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:
"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."
Isie:
Das heißt also, deine Bindungszulage von 250 EUR wird um den Garantiebetrag gekürzt, statt wie bisher umgekehrt. Ob das so richtig ist, hängt davon ab, wie, also unter Berücksichtigung welcher Entgelthöhe die Höhe Bindungszulage vereinbart wurde.
Spid:
--- Zitat von: QuietscheEnte am 07.02.2020 07:38 ---Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:
"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."
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Du hattest also Anspruch auf den Garantiebetrag, dieser wurde ausweislich der Abrechnung nicht gezahlt. Du solltest ihn also schriftlich geltend machen. Wenn dafür eine Zulage gekürzt wurde oder dies zumindest möglich wäre, könnte der AG diese im ersteren Fall teilweise zurückfordern und es im letzteren Fall für die Zukunft tun.
Luc008:
Hallo,
ich bin jetzt zum Jahreswechsel von der 9a Stufe 4 in die 9b Stufe 3 gekommen. Die Entgeldgruppenzulage ist jetzt weggefallen und es gibt einen Garantibetrag von 180 €. Ist das so richtig? Fange ich jetzt in der Stufe 3 wieder von vorn an mit den Arbeitsjahren. Bin ja schon im 9 Jahr.
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