Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
Warum?
Spid:
Weil die maßgebliche Regelung (§17 Abs. 4 Satz 2 TV-L) lautet: "Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-gruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt." HS2 enthält mithin lediglich eine abweichende Regelung zur BErechnung des Unterschiedsbetrags.
Isie:
Das legst du falsch aus.
Spid:
Nein.
Luc008:
Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf
Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.
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