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Isie:
Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

Die Tabelle stimmt.

Spid:

--- Zitat von: Luc008 am 28.02.2020 09:34 ---Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.

--- End quote ---

Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also altes Tabellenentgelt plus Garantiebetrag.

Isie:
Nein.

Spid:

--- Zitat von: Isie am 28.02.2020 09:36 ---Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

--- End quote ---

Nein. Die tarifliche Regelung ist eindeutig: Zur Anwendung des 1. HS wird die Zulage zum Tabellenentgelt addiert und dann der Unterschiedsbetrag errechnet. Es handelt sich um eine Berechnungsvorschrift für den Unterschiedsbetrag. Weitere Regelungen wurden für den Fall der Entgeltgruppenzulage nicht getroffen.

Spid:

--- Zitat von: Isie am 28.02.2020 09:39 ---Nein.

--- End quote ---

Doch.

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