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Verbesserung Techniker / Meister

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Friedrichs007:
Der Antrag kann ab dem 1. Januar 2020 (= Änderung EGO) und laut § 29d Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Der Antrag wirkt dabei immer auf den 1. Januar 2020 zurück.
Zu beachten ist, dass nach Absatz 3 alle Änderungen in der Stufe der bisherigen EG, die nach dem 1. Januar 2020 eintreten, bei einer Höhergruppierung dann ebenfalls zum 1. Januar "zurück abgewickelt" werden.

shbaco:
Hallo, nachdem ich (öffentl. D. in Bayern) vor zwei Wochen meinen Änderungsvertrag nach Entgeltgruppe E9B unterschreiben durfte, habe ich dementsprechend meine Abrechnung erhalten.
Allerdings bin ich jetzt etwas irritiert, den unter den Bruttobeträgen steht weiterhin:
Bezüge: E9B/5
Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Überführt wurde ich aus der Entgeltgruppe E9A/6 mit:
Tabellenentgelt: 3895,24 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Auch die Nachverrechnung ab 01.01.2020 erfolgte unter Berücksichtigung der Verg.-gr.zul Techniker TVL.

Sollte die Zulage nicht im Rahmen der Höhergruppierung und nach TV-L Anlage A,Teil II,Nr.22.2 wegfallen?
Wie verhält sich das jetzt?

Spid:
Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

Isie:
Aber sie wurden als Besitzstandszulage weitergezahlt und diese sind auch bei Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht weggefallen, außer, es wurde ein Antrag nach § 29a TVÜ-L gestellt.
Bei der Höhergruppierung ab 01.01.2020 ist die Besitzstandszulage bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen. Das neue Entgelt müsste insgesamt ca. 4220 EUR betragen.

Spid:
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.

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