Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
Warten wir ab, was die Gerichte sagen. Klagen hätte es vermutlich schon gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee verfallen wären, zeitgleich mit der Überleitung in die EG 9a bzw. 9b die Besitzstandszulage für eine VGRZ einzustellen.
TV-Ler:
--- Zitat von: shbaco am 24.07.2020 09:50 ---Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €
--- End quote ---
Gesamtbetrag ist dann 4270,98, was oberhalb des Tabellenentgelts der EG9b Stufe 6 (4248,65) liegt.
§17 Abs. 4 Satz 3 TV-L („Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.“) kommt nicht zur Anwendung, weil der Garantiebetrag hier überhaupt nicht ins Spiel kommt.
Alles ziemlich Tricky.
In Niedersachsen wird es auch so gehandhabt.
Die AG Zahlen mehr, als sie tariflich vereinbaren wollten...
...und das ganz freiwillig 8)
Isie:
Der Garantiebetrag würde bei korrekter Berechnung des Entgelts nach Höhergruppierung zum Tragen kommen. Altes Entgelt einschließlich durch die Höhergruppierung weggefallene Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage plus Garantiebetrag 180 EUR ergibt ca. 4220 EUR.
Spid:
Bei korrekter Berechnung des Entgelts gibt es keine Besitzstandszulage zu berücksichtigen.
Isie:
Das Thema hatten wir ja nun schon. Es gibt offensichtlich eine überwiegend einheitliche Rechtsauffassung dazu, die du aber nicht teilst. Warum du sie nicht teilst, bleibt mir trotz deiner Erläuterungen ein Rätsel. Ob ich eine Entgeltgruppe 9 nenne oder stattdessen 9a, ändert nichts daran, dass es sich immer noch um dieselbe auszuübende Tätigkeit handelt.
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