Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Spid:
Derlei habe ich nicht behauptet.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 24.07.2020 11:31 ---Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.
--- End quote ---
Spid:
Eben, die Überleitung in die E9a - im Gegensatz zur Überleitung in die E9. Wenn Du ersteres gemeint hast, mußte Du Dich eindeutig ausdrücken. Und wo soll jetzt der Zusammenhang zum eigentlichen Problem sein? Oder als Entgegnung geeignet sein?
Isie:
Mit der EG 9-Überleitung ist selbstverständlich die Überleitung von EG 9 nach EG 9a bzw. 9b gemeint. Das habe ich doch mehrmals hintereinander genauestens geschrieben und dachte eigentlich, du verstehst eine verkürzte Schreibweise.
Nach allen deinen Ausführungen ist mir völlig unverständlich, wie du auf die Idee kommst, die Besitzstandszulage für die VGRZ sei ab dem 01.01.2019 weggefallen.
Spid:
Bei der E9a handelt es sich nicht mehr um die Entgeltgruppe, in die mit einer bisherigen Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde - und daraus ergeben sich die geschilderten Konsequenzen. Die mangelnde Relevanz Deiner Ausführungen zu einer Überleitung in die Entgeltordnung ergibt sich ja bereits aus §9 Abs. 4 Satz 3 TVÜ-L, der ja überflüssig wäre, wenn Deine Ausführungen irgendeine Relevanz hätten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version