Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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Friedrichs007:
Die Beschäftigten, die bisher eine Vergütungsgruppenzulage erhalten haben und somit aus dem vorherigen BAT überführt wurden, erhalten im Rahmen der Höhergruppierung nach §29d TVÜ-L (Entgeltordnung Anlage A,Teil II,Nr.22.2) die neue Entgeltgruppe 9b plus die Vergütungsgruppenzulage in Höhe von zurzeit 145,99€. Der Gesamtbetrag kann daher oberhalb des Tabellenentgelts (Stufe 6) der EG9b liegen.

Für Beschäftigte mit Entgeltgruppenzulage in Höhe von zurzeit 101,57€ entfällt diese Zulage dauerhaft. Sie erhalten ausschließlich das Entgelt nach Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag (oder falls der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung ist, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt).

Spid:

--- Zitat von: Spid am 24.07.2020 10:43 ---Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

--- End quote ---

Seit dem 01.01.2020 besteht kein Anspruch mehr auf eine Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Abschnitt I Nr. 9.

Isie:
Das hatten wir ja schon. Auch dazu gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Erstaunlich, dass eine einzige Tarifeinigung so viel Diskussionsstoff liefert. Die TVP hätten vermutlich besser die vielen Neuregelungen nicht alle auf einmal vereinbaren sollen. Kein Wunder, dass sie anscheinend irgendwann den Faden verloren haben.

Spid:
Das liegt nicht an der Zahl der Änderungen, sondern an ihrer unzureichenden Qualität.

ITechniker:
Bei mir hat sich auch was getan, aber ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Ich mit gerade  mit einem Kollegen verglichen, wir bekommen jetzt unterschiedliche Bezüge...

* Er hat zum in Juni 2015 seine Stelle engetreten, ich im Juni 2016; identische Tätigkeitsbeschreibung
* Ursprünglich eingruppiert in der E9a (klein) + Entgeltgruppenzulage
* Beide rückwirkend zum 01.01.2019 in E9a S3 + Entgeltgruppenzulage umgruppiert
* Beide rückwirkend zum 01.01.2020 in E9b S3 höhergruppiert
* Er bekommt einen Garantiebetrag von 98,50 €, ich nicht
Ich verstehe den Unterschied nicht. Es gibt nur drei Punkte die mir einfallen, die aber m.M.n. alle nicht reinspielen sollten. Er ist ein Jahr länger dabei, wir hatten also zum zum Zeitpunkt der Höhergruppierung in die E9b noch unterschiedliche Stufenlaufzeiten (wenn ich das richtig verstehe). Er ist verheiratet, ich nicht. Und ich bekomme vermögenswirksame Leistungen (6,65 €), er nicht.

Unsere Bezüge unterschieden sich nun um 91,85 €netto, entsprechend weniger brutto. Er hat auch Mitte des Monats eine Überweisung "Vorauszahlung Bezüge" in Höhe von ca 577 € bekommen, ich nicht.

Hat da irgendwer den Ansatz einer Erklärung für?

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