Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
thesisko:
Weiter oben steht nur, dass Entgeltgruppenzulagen wohl entfallen seien.
Wer die Meisterzulage mal bekommen hat, der bekommt sie weiter?
Klingt leider nach immer weniger Geld.
Für eine Meisterstelle ist das reine E9 Gehalt nicht mal annähernd angemessen.
Muss ich wohl abwarten.
Spid:
Nein. Sie sind - wie bereits dargelegt - bereits vor Jahren entfallen. Eine dafür gezahlte Besitzstandszulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen.
wap:
Die Meisterzulage ist, wie Spid bereits sagte, schon länger entfallen. Die Entgeltordnung sieht jedoch seit der letzten Tarifrunde wieder eine Zulage in Höhe der ehemaligen Meisterzulage vor.
15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkon-
trolleure
Vorbemerkung
1Beschäftigte, die nach diesem Abschnitt eingruppiert sind, erhalten eine mo-
natliche Zulage in Höhe von 38,35 Euro. 2Die Zulage wird nur für Zeiträume
gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzah-
lung nach § 21 haben. 3Die Zahlung erfolgt längstens bis zu einer Überarbeitung
bzw. Neuregelung des Abschnitts 15.
Also gleicher Betrag, er heisst nur anders. Leider ist der Betrag nicht dynamisiert und verliert somit immer mehr an Bedeutung. Von den 38,35 bleibt ja netto nicht viel mehr wie für einen Kasten Bier und ein Päckchen des hier so oft zitierten Räucherlachs pro Monat übrig.
Isie:
--- Zitat von: TV-Ler am 27.07.2020 09:55 ---
--- Zitat von: Isie am 26.07.2020 21:39 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 26.07.2020 15:30 ---Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
--- End quote ---
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
--- End quote ---
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
--- End quote ---
Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.
TV-Ler:
--- Zitat von: Isie am 27.07.2020 12:53 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 27.07.2020 09:55 ---
--- Zitat von: Isie am 26.07.2020 21:39 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 26.07.2020 15:30 ---Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
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Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
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Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
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Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.
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So habe ich die tariflichen Regelungen auch verstanden.
Genau das geschieht hier aber offenbar nicht mal ansatzweise:
Es wird für die Stufenlaufzeit der EG9b Stufe 5 ja gerade NICHT das bisherige Entgelt (aus EG9a Stufe 6 + Besitzstandzulage) zzgl. Garantiebetrag gezahlt, sondern das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. der Besitzstandzulage. D.h. man schert sich einen D*eck um die tariflichen Regelungen.
Nach einem "Bearbeitungsfehler" sieht das jedenfalls nicht aus.
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