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Verbesserung Techniker / Meister

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Spid:
Begrüßenswert wäre es, wenn man nicht auf ganzer Linie bei der Vereinbarung von Regelungen versagte. Alleine in dieser Tarifrunde waren das ja schon der unbeabsichtigte Entfall der Entgeltgruppenzulage, der hier diskutierte Sachverhalt mit der Besitzstandszulage und das Unvermögen, in §29f TVÜ-L eine inhaltsgleiche Regelung zu §29d TVÜ-L mit anderem Datum zu treffen. Drei dicke Böcke obwohl die Vertragsentwürfe der TdL zunächst intern abgestimmt - also von 15 Tarifreferaten geprüft - wurden und dann noch zwei beteiligte Gewerkschaften das gegengeprüft haben. Am besten gründen die 15 beteiligten Länder eine gemeinsame Einrichtung in Bad Muskau mit irgendeinem stumpfsinnigen Auftrag, in die sie alle Verantwortlichen versetzen.

Isie:

--- Zitat von: TV-Ler am 26.07.2020 15:30 ---Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.

--- End quote ---
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.

TV-Ler:

--- Zitat von: Isie am 26.07.2020 21:39 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 26.07.2020 15:30 ---Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.

--- End quote ---
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.

--- End quote ---
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...

thesisko:
Für mich ist das alles Neuland. Demnächst habe ich ein Bewerbungsgespräch als Ausbildungsmeister Elektro bei der Handwerkskammer. Ausgeschrieben ist die Stelle als TV-L E9. Ich denke es ist die a.
Kollegen die schon in paar Jahre dort tätig sind sagen, dass sie noch eine Entgeltgruppenzulage und eine kleine Meisterzulage erhalten.
Steht mir dieses als Neuling auch zu oder wird man ungleich behandelt und bekommt dieses nicht?
Selbstverständlich frage ich das nächste Woche,

Viele Grüße

Spid:
Meisterzulagen sind bereits seit langem entfallen, die Besitzstandszulage für die Meisterzulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen. Eine Entgeltgruppenzulage steht zu, wenn die EGO zu der entsprechenden Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage normiert. Wenn nicht, dann nicht.

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