Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verbesserung Techniker / Meister

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sigma5345:
Also ganz hinten runter fällt die Entgeltgruppenzulage bzw. die Besitzstandszulage wenn man noch aus dem BAT übergeleitet wurde nicht. Ich habe das hier in der Kommentierung des TV-L gefunden:


--- Zitat ---51b   
Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L gilt ab 1. 1. 2012 auch zur Ermittlung des Garantiebetrags, wenn in der bisherigen Entgeltgruppe eine Besitzstandszulage für eine frühere Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder zustand:
Beispiel 11 (Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder in der bisherigen Entgeltgruppe):
Ein Techniker war am 1. 11. 2006 aus VergGr. Vb Fg. 1 (Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) in den TV-L übergeleitet worden. Er wurde der „kleinen” Entgeltgruppe 9 zugeordnet (Anlage 2 TVÜ-Länder). Nach § 9 TVÜ-Länder erhielt er weiterhin eine Besitzstandszulage entsprechend der Vergütungsgruppenzulage nach der Fußnote 1 zur VergGr. Vb.
Am 1. 1. 2012 wurde er gemäß § 29 a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Gemäß § 9 TVÜ-Länder bestand der Anspruch auf die Besitzstandszulage in Höhe von (Stand 1. 1. 2017) 133,92 € fort.
Am 1. 2. 2017 werden ihm als „sonstigem Beschäftigten” Tätigkeiten eines Ingenieurs übertragen. Er wird deshalb von Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) nach Entgeltgruppe 10 höhergruppiert.
Erster Schritt:
In Entgeltgruppe 10 wird der Beschäftigte gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L der Stufe 3 (3.569,49 €) zugeordnet, denn dort erhält er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt von 3.478,46 €.
Zweiter Schritt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L ergibt sich aus
- dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €), das sich aus dem Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) zuzüglich der Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage (133,92 €) ergibt, und
- dem Entgelt in der höheren Entgeltgruppe in Entgeltgruppe 10 Stufe 3 (3.569,49 €).
Aufgrund des (negativen) Unterschiedsbetrags von -42,89 € wird der Garantiebetrag von 62,66 € gezahlt. Der Beschäftigte erhält deshalb nach der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 10 und der (formellen) Zuordnung zur Stufe 3 ein Entgelt in Höhe von 3.675,04 €, das sich aus dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €) und dem Garantiebetrag (62,66 €) ergibt.

--- End quote ---
Das ist natürlich Stand 2018 - daher auch die veralteten Werte ;). Man bekommt also dann bei Höhergruppierung von 9a in 9b das bisherige Entgelt (Tabelle + Zulage) + 180€ Garantiebetrag.
Von daher sieht diese Änderung der EGO doch recht gut aus.

Spid:
Es ist zwar die Auffassung der TdL, daß bisheriges Tabellenentgelt + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag zu zahlen sei, aus der tariflichen Norm selber ergibt es sich nicht. Aus naheliegenden Gründen fehlt es dazu aber an relevanter Rechtsprechung.

Nebelkerze:
Keine News sorry, aber ich finde das dieser Thread auf Seite Eins bleiben soll. Deswegen dieser offtopic Kommentar.  ;)

Oskar:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bereich: alle Bundesländer
ohne Hessen
Laufzeit: 01.01.2019-30.09.2021
Beschäftigte:   1.100.000
(Beamte:   1.300.000)
Verhandlungs- 
runden: 1 - 21.1.2019
2 - 6.2./7.2.
3 - 28.2./1.3./2.3.
Einigung: 2.3.2019
 
Erklärungsfrist: 15.4.2019

Havana33:
Hallo ich verstehe nicht das, alle Techniker und Meister sich so schlecht verkaufen wollten. Jeder redet immer nur von E9 klein groß a b . Ich kann das gar nicht mehr lesen.

Ich denke wir gehören in die E10 und nicht in eine geringere EG.

Schaut man sich die IG Metall Tabellen an, oder andere im Internet bekannte Plattformen, dann allemal E10.


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