Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
Die Rechtsauffassung der TdL ist für die Beschäftigten günstiger, also sollte man als Betroffener schriftlich geltend machen, dass der Garantiebetrag nach den Durchführungshinweisen berechnet und gezahlt wird.
Spid:
Die Rechtsauffassung der TdL ist vor allem eines: unbeachtlich.
Isie:
Warum? Wenn der Arbeitgeber entsprechend zahlt, ist es in diesem Fall doch zum Vorteil des Beschäftigten. Außerdem ist es eindeutig eine ungewollte Regelungslücke. Das hat es seit Inkrafttreten des TV-L noch nie gegeben, dass bei einer Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe der bisherige Entgeltbetrag ignoriert und stattdessen das Tabellenentgelt der Endstufe bei der Stufenzuordnung oder bei der Berechnung des Garantiebetrages berücksichtigt wird.
Spid:
Es gibt keine Regelungslücke. §6 Abs. 4 TVÜ-L regelt den Sachverhalt einer Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe abschließend.
Isie:
Dann hast du wohl die in § 6 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 TVÜ-L geregelte entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L sehr eng ausgelegt. Es bedarf lediglich der Auslegung, was genau mit der entsprechenden Anwendung gemeint ist. Nur insoweit fehlt eine ausdrückliche Regelung.
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