Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
Ein Antrag auf Höhergruppierung und eine schriftliche Geltendmachung des Zahlungsanspruchs auf den vollen Garantiebetrag reichen erst mal, um den Anspruch zu wahren. Falls du gewerkschaftlich organisiert bist, frag mal bei der Gewerkschaft nach. Eine Anfrage beim Personalrat kann auch nicht schaden. Poste nach Bearbeitung deines Antrages am besten mal, welches Entgelt du bekommst.
Friedrichs007:
Hallo,
anbei meine Gehaltsmitteilung vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung nachdem ich eine Höhergruppierung nach §29d TVÜ-L (Entgeltordnung Anlage A,Teil II,Nr.22.2) in die neue Entgeltgruppe 9b beantragt habe:
zum 1. Januar 2020 (alt)
vorherige Entgeltgruppe: E9a Stufe 6
Tabellenentgelt: 3895,24€
Vergütungsgruppenzulage: 145,99€
-------------------------------------------
Gesamtvergütung: 4041,23€
jetzt mit Rückwirkung auf dem 1. Januar 2020 (neu)
Entgeltgruppe: E9b Stufe 5
Tabellenentgelt: 4124,89€
Vergütungsgruppenzulage: 145,99€
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Gesamtvergütung: 4270,88€
Die Nachberechnung ab dem 01.Januar 2020 erfolgte unter voller Berücksichtigung der Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 145,99€ pro Monat.
Auch die Benennung "Vergütungsgruppenzulage" wurde auf dieser Gehaltsmitteilung weiterhin aufrechterhalten!
Der Gesamtbetrag liegt bei mir nun oberhalb des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 9b Stufe 6 von derzeit 4248,65€!
Spid:
Das ist ja auch nur folgerichtig. Wie ich ja bereits ausführte, kann man, wenn man als AG davon ausgeht, daß die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage auch nach Überleitung aus E9 in E9a fortzuzahlen war, kann man auch nicht davon ausgehen, daß sie durch die Höhergruppierung in E9b entfällt.
bimbam:
Mir war, als wäre die "Bedingung" in die E9b aufzusteigen der Wegfall der Zulage. Ebenso gibt es in E9a keine Zulage mehr, aber vielleicht ist das bei dem Bestandsschutz was anderes?!
Spid:
Wie meinen?
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