Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
bimbam:
Techniker: Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8, Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage.
Bei uns ist die Umsetzung noch immer nicht erfolgt, will sagen, das ich nicht glaube das die Zulage erhalten bleibt.
Spid:
Die Entgeltgruppenzulage ist auch bei jenen zum 01.01.2020 entfallen, die keinen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder gestellt haben. Die TVP keine Regelung haben keine Regelunggetroffen, die einen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage über den 31.12.19 hinaus für übergeleitete TB ergibt. Die TVP hatten in der Vergangenheit - so bspw. in §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L - eine entsprechende Regelung zum weiteren Anspruch explizit getroffen, auch im TVÜ-Bund - Bestandsschutz für besondere Entgeltbestandteile gem. §25 Abs. 4 TVÜ-Bund - auf den sich nicht wenig relevante Rechtsprechung bezieht, gibt es explizite Regelungen. Bei der aktuellen Überleitung wurde eine solche nicht getroffen. Somit ist bei der Auslegung der tariflichen Normen auch nicht davon auszugehen, daß sie eine solche Regelung hätten treffen wollen - sonst hätten sie es, wie in der Vergangenheit und in vergleichbaren Fällen auch, getan. Die Entgeltgruppenzulage ist mithin bereits seit Jahresbeginn ersatzlos entfallen.
Isie:
Da die Entgeltgruppenzulage direkt zur Entgeltgruppe gehört, gibt es auch die Rechtsauffassung, dass sie weiterzuzahlen ist, wenn kein Höhergruppierungsantrag gestellt wird. Diese Beschäftigten verbleiben in der Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2019 nach der damals geltenden Fassung der EGO eingruppiert waren. Und das war eine Entgeltgruppe mit Entgeltgruppenzulage.
Spid:
Inwiefern gehört die Entgeltgruppenzulage direkt zur Entgeltgruppe? Erhielten etwa alle TB in der Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage?
Isie:
Sehr witzig. Wie du ganz genau weißt, ist eine Entgeltgruppenzulage direkt bei der Entgeltgruppe im jeweiligen Unterabschnitt der EGO bei den Tätigkeitsmerkmalen angegeben. Dein Beitrag betrifft einen Personenkreis, dem aufgrund der Regelung in der Entgeltordnung eine Entgeltgruppenzulage je nach Rechtsauffassung entweder nur bis zum 31.12.2019 oder auch darüber hinaus zustand. Ist es wirklich nötig, alles bereits Gesagte gebetsmühlenartig zu wiederholen, nur damit du einen nicht missverstehst?
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