Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Spid:
Da ist nichts widersprüchlich. Es sind drei konstitutive Anspruchsvoraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.
Es wurden keine Entgeltgruppen umbenannt. Die E9 wurde abgeschafft und stattdessen 2 neue Entgeltgruppen geschaffen. Es handelt sich mithin nicht mehr um die Entgeltgruppe, in die aus dem BAT übergeleitet worden ist. Mithin ist eine der drei konstitutiven Voraussetzungen für die Besitzstandszulage nicht mehr gegeben.
Isie:
Ist dir bewusst, dass das Tabellenentgelt der EG 9a Stufe 6 mit dem fiktiv um die Tariferhöhungen erhöhten Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag identisch ist? Das ist der Grund, warum ich es als eine Umbenennung bezeichnet habe.
Spid:
Vor der Einführung der Entgeltgruppen E9a und E9b gab es lediglich die Entgeltgruppe E9. Die Tabellenwerte der E9b entsprechen denen der E9 unter Einberechnung der Tariferhöhungen. Wenn man von einer Umbenennung ausginge, was weiterhin natürlich abwegig ist, wäre die E9 in E9b umbenannt worden.
Isie:
Im Prinzip ist es eine redaktionelle Änderung. Der als positive Neuerung propagierte Wegfall der abweichenden Endstufe bei der sogenannten kleinen E 9 durch die Einführung der EG 9a ist Augenwischerei, da das hochgerechnete Tabellenentgelt der EG 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag mit dem Tabellenentgelt der EG 9a, Stufe 6 identisch ist. Wenn die TVP gewollt hätten, dass diese Überleitung den Wegfall der BS-Vergütungsgruppenzulage bewirkt, hätten sie das vereinbart und eine Regelung für den Fall getroffen, dass dadurch ein Entgeltverlust eintritt.
Spid:
Nein, es ist eine strukturelle Änderung: statt der E9 gibt es nun eine E9a und eine E9b. Allein schon der Umstand, daß es nunmehr nicht nur eine Entgeltgruppe mehr gibt, sondern auch, daß es von E9a in E9b eine Höhergruppierung ist und innerhalb der E9 derlei nicht passierte, schließt eine redaktionelle Änderung aus - denn einer solchen ist ja immanent, daß sie keine rechtserhebliche Änderung darstellt. Die TVP können auch negative Auswirkungen vereinbaren - und haben dies auch mehrfach getan.
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