gilt da nur der 1.1.2020 oder kann man ggf. auch noch bis z.B. August 2020 warten, wenn man dann in die nächste Stufe kommt?
Wir die Stufenzeit beim Wechsel von 9a in 9b übernommen?
Das bedeutet für jemand der zur Zeit E 9a Stufe 4, 3. Jahr (Grundgehalt: 3272.55 € + Entgeltgruppenzulage 9: 98.50 €)ist er kommt auf Antrag zum 1.1.2020 in E 9b Sufe ?? ,1.Jahr +
Nein - 3272,55 + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag ... Also 3272,55+98,5+180=3551,05
Zitat von: sigma5345 am 12.09.2019 13:51Nein - 3272,55 + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag ... Also 3272,55+98,5+180=3551,05 die Zulage gibt es ab den 01.01.20 nicht mehr
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
§17 Abs.4 "steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, "im steht sie aber nicht mehr zu daher wird sie nicht berücksichtigt