Autor Thema: Verbesserung Techniker / Meister  (Read 261751 times)

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #390 am: 19.09.2019 20:49 »
Hallo, ich bin momentan in der E9a Stufe 3 und bekomme Aufgrund der Fallgruppe 1 als staatlich geprüfter Techniker die sogenannte Entgeldgruppenzulage.
Ist die EG9a Stufe 3 das Ergebnis der Überleitung zum 01.01.19?
Oder ist die „kleine“ EG9 Stufe 3 gemeint?

Henny0710

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #391 am: 19.09.2019 20:53 »
Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #392 am: 19.09.2019 21:20 »
Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.
Das ist dann eine interessante Konstellation:
§ 17 Abs. 4 TV-L führt in Stufe 3 der EG9b. Bereits ohne Berücksichtigung der Entgeltgruppenzulage liegt der Höhergruppierungsgewinn bei weniger als 180€.
Unter Einbeziehung der Entgeltgruppenzulage in Höhe von 101,57€ liegt das Entgelt in der EG9b Stufe 3 sogar unter dem bisherigen Entgelt.
Der Garantiebetrag wiederum wäre ohnehin gedeckelt auf einen Betrag, der sich bei stufengleicher Höhergruppierung ergibt. Würde hier also sogar negativ werden ...

... gehört wohl auch in die Kategorie der nicht bedachten Konstellationen.

Pragmatische Lösung (aber nicht im Ansatz von den tariflichen Regelungen gedeckt) wäre in der Tat Tabellenentgelt der EG9a + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag.

Meinungen hierzu?

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #393 am: 20.09.2019 08:33 »
Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.

TV-Ler

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #394 am: 20.09.2019 09:42 »
Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.
Stimmt natürlich auch wieder.
Aber dennoch, die Höhergruppierung würde unmittelbar zu einem geringerem Entgelt führen:
EG9a/S3 + Entgeltgruppenzulage ab 01.01.2020: 3276.44 € + 101,57 € = 3378,01 €
EG9b/S3 = 3374.65 €
Macht 3,36 € Verlust.
Das ist ja nun auch nicht im Sinne des Erfinders ...


Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #395 am: 20.09.2019 10:50 »
Gilt hier nicht die Regelung aus dem TV-Ü "Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4"? Dann wäre doch kein Verlust.

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #396 am: 20.09.2019 10:52 »
Gilt hier doch nicht wird ja in die 9b Höhergruppiert

Wastelandwarrior

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #397 am: 20.09.2019 10:57 »
Nein, es sind Angestelltentätigkeiten. Übergeleitet werden sie von der kleinen EG9 in die EG9a. Anschließend auf Antrag Höhergruppierung in EG9b.

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #398 am: 20.09.2019 11:06 »
Henny0710 wird rückwirkend zum 01.01.2019 in die 9a Stufe 3 übergeleitet und Bekommt dann doch gem. TV-Ü das Entgelt der Stufe 4. Er ist doch "Angestellter". Verliert er dann bei den Antrag auf Eingruppierung in die 9b den Anspruch auf die Zahlung nach Stufe 4?

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #399 am: 20.09.2019 11:14 »
Die Sonderregelung gilt nur für TB in der E9 mit einer Stufenlaufzeit von 7 Jahren in Stufe 3.

Capo

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #400 am: 20.09.2019 11:31 »
Ok, Danke.

Ossbert

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #401 am: 20.09.2019 11:33 »
Übrigens steht  in der Anlage A bei Abschnitt 22.2 Techniker Seite 236 ein konkretes Datum und nichts von einer Antragstellung. Daraus schlussfolgere ich dass die Höhergruppierung einem Automatismus unterliegt. :o

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #402 am: 20.09.2019 11:35 »
Das kannst Du gerne tun, dann ist Deine Schlußfolgerung aber schlicht falsch, siehe §29d TVÜ-L.

Ossbert

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #403 am: 20.09.2019 11:39 »
Gut also werde ich dort noch einmal nachsehen. Somit wurde  in der Anlage A so spartanisch wie möglich geschrieben.  ;)

Spid

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Antw:Verbesserung Techniker / Meister
« Antwort #404 am: 20.09.2019 11:41 »
Nein. Der Regelungsgegenstand der Anlage A ist schlicht ein anderer.