Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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TV-Ler

Zitat von: Henny0710 am 19.09.2019 15:15
Hallo, ich bin momentan in der E9a Stufe 3 und bekomme Aufgrund der Fallgruppe 1 als staatlich geprüfter Techniker die sogenannte Entgeldgruppenzulage.
Ist die EG9a Stufe 3 das Ergebnis der Überleitung zum 01.01.19?
Oder ist die ,,kleine" EG9 Stufe 3 gemeint?

Henny0710

Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.

TV-Ler

Zitat von: Henny0710 am 19.09.2019 20:53
Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.
Das ist dann eine interessante Konstellation:
§ 17 Abs. 4 TV-L führt in Stufe 3 der EG9b. Bereits ohne Berücksichtigung der Entgeltgruppenzulage liegt der Höhergruppierungsgewinn bei weniger als 180€.
Unter Einbeziehung der Entgeltgruppenzulage in Höhe von 101,57€ liegt das Entgelt in der EG9b Stufe 3 sogar unter dem bisherigen Entgelt.
Der Garantiebetrag wiederum wäre ohnehin gedeckelt auf einen Betrag, der sich bei stufengleicher Höhergruppierung ergibt. Würde hier also sogar negativ werden ...

... gehört wohl auch in die Kategorie der nicht bedachten Konstellationen.

Pragmatische Lösung (aber nicht im Ansatz von den tariflichen Regelungen gedeckt) wäre in der Tat Tabellenentgelt der EG9a + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag.

Meinungen hierzu?

Wastelandwarrior

Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.

TV-Ler

Zitat von: Wastelandwarrior am 20.09.2019 08:33
Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.
Stimmt natürlich auch wieder.
Aber dennoch, die Höhergruppierung würde unmittelbar zu einem geringerem Entgelt führen:
EG9a/S3 + Entgeltgruppenzulage ab 01.01.2020: 3276.44 € + 101,57 € = 3378,01 €
EG9b/S3 = 3374.65 €
Macht 3,36 € Verlust.
Das ist ja nun auch nicht im Sinne des Erfinders ...


Capo

Gilt hier nicht die Regelung aus dem TV-Ü "Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4"? Dann wäre doch kein Verlust.

Capo

Gilt hier doch nicht wird ja in die 9b Höhergruppiert

Wastelandwarrior

Nein, es sind Angestelltentätigkeiten. Übergeleitet werden sie von der kleinen EG9 in die EG9a. Anschließend auf Antrag Höhergruppierung in EG9b.

Capo

Henny0710 wird rückwirkend zum 01.01.2019 in die 9a Stufe 3 übergeleitet und Bekommt dann doch gem. TV-Ü das Entgelt der Stufe 4. Er ist doch "Angestellter". Verliert er dann bei den Antrag auf Eingruppierung in die 9b den Anspruch auf die Zahlung nach Stufe 4?

Spid

Die Sonderregelung gilt nur für TB in der E9 mit einer Stufenlaufzeit von 7 Jahren in Stufe 3.

Capo


Ossbert

Übrigens steht  in der Anlage A bei Abschnitt 22.2 Techniker Seite 236 ein konkretes Datum und nichts von einer Antragstellung. Daraus schlussfolgere ich dass die Höhergruppierung einem Automatismus unterliegt. :o

Spid

Das kannst Du gerne tun, dann ist Deine Schlußfolgerung aber schlicht falsch, siehe §29d TVÜ-L.

Ossbert

Gut also werde ich dort noch einmal nachsehen. Somit wurde  in der Anlage A so spartanisch wie möglich geschrieben.  ;)

Spid

Nein. Der Regelungsgegenstand der Anlage A ist schlicht ein anderer.