Was an der Regelung ist Dir unklar?
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 ... so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis
... ;
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Soweit ist es klar.
Aber nach welcher Grundlage, lande ich nun eine Erfahrungsstufe niedriger?
Desweiteren möchte ich mein neues Entgeld berechnen.
Momentan bekomm ich folgendes:
TV-L 7/3 --> 3024,75 €
mit der neuen Eingruppierung, würde ich wie folgt landen:
TV-L 8/2 --> 3037,04 €
Entspricht ein Delta von : 12,29 €.
Da 12,29€ Erhöhung niedriger als 100€ ist, erhalte ich also in der TV-L 8/2 in Zukunft 3024,75€+100,00 =3124,75€.
ist meine Rechnung richtig?
Wenn ich in die TV-L 8/3 eingruppiert werden sollte, so würde ich 3159,79 bekommen
vielen dank!