Die ehemalige Meisterzulage ist tatsächlich entfallen. Jedoch wurde für Meistertätigkeiten Punkt 15 im Teil 2 der EGO (2019) eine Zulage in der selben Höhe eingeführt. Ebenso eine Zulage für Ingenieure unter Punkt 22.1 in Höhe der ehemaligen Technikerzulage. Aber auch hier ganz eindeutig nur für Ingenieure und nicht für Techniker.
15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
Vorbemerkung
1Beschäftigte, die nach diesem Abschnitt eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 38,35 Euro.
22.1 Ingenieure
Vorbemerkungen
2. (1) 1Beschäftigte, die nach diesem Unterabschnitt eingruppiert sind, erhalten
eine monatliche Zulage in Höhe von 23,01 Euro.
Auf deiner neuen Technikerstelle entfällt somit deine Meisterzulage und eine Technikerzulage steht dir ebenfalls nicht zu.