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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Poggeliese:
Liebe Leute,
theoretisch müsste ich einen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kann mir hier im Forum einer helfen.
In der Schwangerschaft muss man gemäß §7 MuSchG für Untersuchungen freigestellt werden.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich die Untersuchungen außerhalb meiner Arbeitszeit erledigen kann. Ja, kann ich, ist aber nicht immer realisierbar.
Unsere Gleitzeit sagt, ich kann von 6-20 Uhr arbeiten, 9-15 Uhr ist Kernarbeitszeit. Liegt mein Termin nun außerhalb der Kernarbeitszeit, muss ich die Zeit die ich fehlte "nacharbeiten". Liegt der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit muss ich das nicht.
Umgeht man so nicht den §7 MuSchG? Dann ist es ja auch keine Freistellung?
Bei den Mitarbeitern mit fester AZ wird dies anders gehandhabt, was m.E. ein Nachteil für die Mitarbeiterinnen in Gleitzeit ist...
Hat jemand einen Rat?
Spid:
Freistellung kann nur für Zeiten erfolgen, in denen eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht. Das ist bei Gleitzeit nur in der Kernarbeitszeit der Fall. Bei Mitarbeitern mit festen Arbeitszeiten ist das hingegen während der gesamten festgelegten Arbeitszeit der Fall. Der AG handelt korrekt.
Poggeliese:
Aber wo genau finde ich denn solche Festlegungen als "Laie"? Mir wurde vom AG nur das MuSchG übergeben und da finde ich nur §7 und § 23, welcher keine Nachabeitung der AZ erlaubt.
Ich bin jemand, der das gern selber nochmal nachrecherchiert.
Gibt es Urteile dazu?
und Danke für die Auskunft
Spid:
Es steht doch explizit in der Norm, die Du selbst angeführt hast, daß es sich um eine Freistellung handelt - und eine Freistellung setzt nunmal die verpflichtung zur Arbeitsleistung voraus.
Poggeliese:
Für mich als Nichtjurist, steht das dort nicht so eindeutig, wie für dich.
(1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.
D.h. im Umkehrschluss, dass man mit der Gleitzeitregelung "schlechter" gestellt ist in der Schwangerschaft. :(
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