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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Spid:
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
Lars73:
Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)
Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.
Poggeliese:
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 09:37 ---Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
--- End quote ---
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
--- Zitat von: Lars73 am 11.03.2019 09:45 ---Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)
Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.
--- End quote ---
Haben wir diesbezüglich nicht, zumindest nicht offiziell. Auf Nachfrage erhält man diese Auskünfte wie oben, aber offiziell niedergeschrieben finde ich nichts. :( :(
Spid:
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10 ---
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 09:37 ---Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
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Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
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Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.
Poggeliese:
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 10:17 ---
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10 ---
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 09:37 ---Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
--- End quote ---
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
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Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.
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Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.
Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???
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