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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Poggeliese:
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 10:17 ---
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10 ---
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 09:37 ---Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
--- End quote ---
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
--- End quote ---
Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.
--- End quote ---
BTW habe ich gerade in der Dienstvereinbarung gelesen, dass ich "aus dienstlichen oder aus anderen Gründen davon abweichen will (z. B. aus Gründen der Gesundheitsfürsorge) hat das bei seinem Dienstvorgesetzten zu beantragen."
Eine Lücke? SPID?
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10 ---
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
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Du kannst auch 9 Tage lange 5 Minuten früher zur Arbeit kommen und 5 Minuten später gehen als sonst üblich. Oder 10 Minuten früher kommen oder später gehen oder drei Tage 15 Minuten früher kommen und 15 Minuten später gehen oder 90 Tage lang 1 Minute später gehen oder die 1,5 Stunden Minus einfach Minus sein lassen, Tage, an denen Mehrarbeit notwendig ist, wird es noch genug geben.
Das ist halt die Flexibilität, die man in Gleitzeit hat und die ich in keinster Weiser gegen festgelegte Anwesenheitszeiten eintauschen wollen würde, selbst dann nicht, wenn es dann eine bezahlte Freistellung bei Arztterminen gäbe.
Ich kenne es übrigens auch bei festen Anwesenheitszeiten nicht anders als dass diese Mitarbeiter ebenso gehalten sind, notwendige Arzttermine möglichst außerhalb dieser zu legen. Nur falls das nicht möglich ist (weil der Arzt z. B. keinen anderen Termin anbieten kann), gibt es eine bezahlte Freistellung. Er oder sie kann die Zeit ja schlichtweg nicht nacharbeiten.
Spid:
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:31 ---
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 10:17 ---
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10 ---
--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 09:37 ---Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.
Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
--- End quote ---
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Oder seh ich da was falsch?
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Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.
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Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.
Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???
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Sie sind aber Privtvergnügen - was hat der AG damit zu tun? Das ist ganz allein Dein persönliches Interesse.
Eine Schlechterstellung findet nicht statt.
Poggeliese:
Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
MoinMoin:
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 14:40 ---Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
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Juristisch findet sie nicht statt. Gefühlt schon, kann ich verstehen, aber genauso wie Menschen die keine Gleitzeit haben, eben in anderen Lebensbereichen eine gefühlte Schlechterstellung haben.
Und wenn die Menschen ohne Gleitzeit einen Termin ausserhalb der Arbeitszeit bekommen, dann bekommen sie ja ebenfalls keine Stunden "gutgeschrieben".
Insbesondere die die in Teilzeit arbeiten, die sind ja gleich richtig mies dran.
Flexibilität hat eben Vor- und Nachteile
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