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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Spid:
--- Zitat von: Poggeliese am 11.03.2019 14:40 ---Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
--- End quote ---
Wo denn? Erhältst Du eine bezahlte Freistellung, wenn Du zu Zeiten, zu denen Du zur Arbeitsleistung verpflichtet bist, einen Arzttermin wahrnehmen mußt? Wenn ja, findet keine Schlechterstellung statt.
Grumbakiechel:
Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen
Poggeliese:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 12.03.2019 02:34 ---Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen
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Danke für den ausführlichen und "konstruktiven" Beitrag ;). Ich kann jedoch an der Terminfindung häufig nicht so viel drehen. Ich gebe mein Bestes, die Termine in meinen Urlaub oder außerhalb zu legen. Es ist nur (leider) nicht immer möglich. Vielleicht wissen Sie das ja auch noch...
Und das ich mich dann erkundige, wie es geregelt wird und ob diese Verfahrensweise korrekt ist, ist mein gutes Recht.
Ich weiß nicht, wie es "früher" geregelt war, demnach würde ich mir da jetzt auch kein Urteil erlauben.
Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.
MoinMoin:
Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.
Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren" :o
oder habe ich da was falsch verstanden?
Poggeliese:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 07:53 ---Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.
Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren" :o
oder habe ich da was falsch verstanden?
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Mein Kommentar dazu von gestern:
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
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