Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
MoinMoin:
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 07:58 ---d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
--- End quote ---
Wie gestern schon geschrieben: Musst du nicht. Dir ist es vollkommen freigestellt, wie und über welchen Zeitraum du diese Zeit nacharbeitest, oder ob überhaupt. Du magst dir die Zeiten so eingerichtet haben, wie du sie jetzt hast, aber das Tolle an der Gleitzeit ist: Man kann sie situationsbedingt auch anders und jedes Mal neu einrichten. Ist manchmal nervig, weil die Routine darüber leidet, manchmal eben aber nicht anders zu machen.
Jemand ohne Gleitzeit hat diese Möglichkeit allerdings nicht, der ist darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihm oder ihr die Zeit zugesteht, wenn ein anderweitiger Termin nicht möglich ist.
Poggeliese:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12 ---Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
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richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
Spid:
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 07:48 ---Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.
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Es gibt ja auch eine Freistellung - aber nur dann, wenn überhaupt freigestellt werden kann. Dies setzt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung im entsprechenden Zeitraum voraus, die schlicht nicht besteht.
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 08:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12 ---Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
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richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
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Gefühlte Schlechterstellung ist wie Meister der Herzen - ohne Wert.
MoinMoin:
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 08:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12 ---Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
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richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
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Ja, verstehe ich auch. Aber schlechter gestellt wäre andererseits die Menschen mit fester Arbeitszeit in folgender Situation:
Arzttermin 17:00
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird nicht freigestellt.
Eine MA mit GZ (KAZ), welche von 9:00 Uhr - 18.45 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), wird freigestellt? Böswillige würden dann sagen: vorgibt an diesem Tage so arbeiten zu wollen....
EDIT:
Un d die Mitarbeiterin die ohne Gleitzeit dann später Ihre Kinder zur Schule bringen will muss auf Teilzeit gehen damit sie erst um 8:30 arbeiten muss?
Wo Licht ist ist auch Schatten.
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