Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Garfield am 19.03.2019 17:04 ---Du bist auch schlechter gestellt. Das ist jeder mit flexiblen Arbeitszeiten, weil der AG immer sagen kann: Mach das doch in deiner Gleitzeit. Und er hat damit Recht.
--- End quote ---
Ich habe mir mal durch den Kopf gehen lassen, wie so etwas bei uns aussehen würde.
Unser Gleitzeitrahmen ist von 6:30 Uhr bis 20 Uhr, Kernarbeitszeit haben wir überhaupt nicht.
Normalerweise arbeite ich von 7:20 Uhr bis ca. 16 Uhr.
Angenommen, ich wäre eine Frau, schwanger und müsste zu Vorsorgeuntersuchungen.
Und angenommen, ein Termin wäre dann um 17 Uhr. Könnte ich mich trotz Gleitzeit auf die Pflicht zur Freistellung berufen, könnte ich vom AG also verlangen, dass er mir die Zeit, die ich dort war, sagen wir mal eine Stunde, auf mein Gleitzeitkonto anrechnet. Denn es wäre ja innerhalb unseres Gleitzeitrahmens gewesen und ich hätte auch bis 18 Uhr im Büro sein können, wenn ich nicht zu dem Vorsorgetermin gemusst hätte ...
Vielleicht gebe ich sogar zwei Stunden an, die ich dort war, nachkontrollieren kann das schließlich keiner.
Oder morgens ein Termin um 6:30 Uhr - und schon hätte ich eine Stunde Gleitzeit zusätzlich.
Fair meinen Kollegen gegenüber fände ich das allerdings selber nicht, geschweige denn dem AG gegenüber.
Das Anliegen kann ich, wie gesagt, durchaus verstehen, verstehe aber ebenso, warum die gesetzlichen Regelungen so sind, wie sie sind. Um so mehr freut es mich, wenn mit dem AG in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden wurde.
Spid:
Ich habe in der Vergangenheit in Zweifelsfällen (man kennt seine Pappenheimer) durchaus das Beibringen von Bestätigungen der Arztpraxis, daß kein Termin außerhalb der Arbeitszeit gewährt werden konnte, abverlangt. Ich hatte auch schon mal ein ernstes Gespräch mit einem Arzt über seine mutmaßliche Beihilfe zu einer Straftat nach §263 Abs. 1 StGB, weil seine Bestätigung unglaubwürdig war und der allg. Lebenserfahrung drastisch widersprach.
Keeper83:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2019 09:05 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 20.03.2019 08:51 ---
--- Zitat von: Garfield am 19.03.2019 17:04 ---
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 08:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12 ---Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
--- End quote ---
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
--- End quote ---
Übrigens entnehme ich deinem Ausgangspost, dass ihr von 9 bis 15 Uhr Kernarbeitszeit habt. Das ist doch sehr lange und kannst deinen Arzt ja schlicht darauf hinweisen, die Termine bitte in diesen Zeitraum zu legen, wenn es dir wichtig ist die Arbeitszeit zu "schinden". Da gibt es noch viel "schlechter gestellte" die keine oder nur 1-2 Stunden Kernarbeitszeit haben und nie eine Ausrede finden sich Arztbesuche anrechnen lassen zu können.
--- End quote ---
--- Zitat von: Keeper83 am 12.03.2019 14:05 ---Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt. Sagt aber natürlich einiges über einen AN aus.
--- End quote ---
Alternative eine schwangere AN, die trotz Übelkeit und Arzttermin zur Arbeit geht, anstellen sich krank zu melden.
Sagt aber natürlich auch einiges über einen AN aus.
--- End quote ---
--- Zitat von: Keeper83 am 19.03.2019 11:23 ---
Ansonsten vermischt der Beitrag einfach Krankheit mit Planmäßiger Vorsorge. Da hier auch niemand gefordert hat, dass jemand Krank zur Arbeit gehen soll, läuft der Beitrag leider ins leere.
--- End quote ---
--- End quote ---
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version