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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Texter:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 07:53 ---
Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren" :o
--- End quote ---
Das ist doch hier der wichtigste Hinweis für Dich. Was nicht passt, wird passend gemacht...
bis der AG dann auch die Kernzeit aufhebt :)
Keeper83:
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 08:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12 ---Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
--- End quote ---
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
--- End quote ---
Darf man denn annehmen, dass du immer, und wirklich immer die dir von dir selber auferlegte Arbeitszeit einhältst und nicht einmal und wirklich ganz bestimmt nie die vom AG angebotene Gleitzeit für andere, die Schwangerschaft nicht betreffende, private Dinge nutzt?
Poggeliese:
@keeper83
Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...
Spid:
Die ja uneingeschränkt gewährt wird...
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Poggeliese am 12.03.2019 10:53 ---@keeper83
Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...
--- End quote ---
Wie Spid schon (mehrmals) ausführte: Dem Begriff "Freistellung" ist die Verpflichtung zu irgendwas, von dem man freigestellt werden kann, immanent. Aber eine solche existiert außerhalb der Kernarbeitszeit nicht, das ist ja gerade der große Vorteil von Gleitzeitregelungen.
Was du möchtest ist am ehesten ein "bezahlter Arztbesuch" - allerdings bezweifle ich, dass sich im MuSchG eine Grundlage hierzu findet.
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