Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
ITler: Was muss sich an der EGO Ändern aka Was ist Mist am aktuellen Abschluß?
MoinMoin:
--- Zitat von: TheITGuy am 04.04.2019 08:49 ---
--- Zitat von: Fingernagel am 04.04.2019 08:23 ---ihr vergleicht E11 als zweithöchste Klasse nach einem Bachelor mit E13, der Anfangsklasse nach Master...
ist immer alles relativ.
--- End quote ---
In der Entgelt-Ordnung Bund hat man für die Beschäftigten der IT übrigens die E13 der Gruppe "entsprechend GD" zugeordnert, braucht also nur Bachelor. Dort beginnt der Master-Block erst bei E14.
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Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.
somit gilt für Dipl Inf Tätigkeiten der allgemeine Teil:
Entgeltgruppe 13: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
--- Zitat ---An der Stelle zeigt sich dann aber auch, dass punktuelle Änderungen wenig bringen, wenn das im Gesamtgebilde anders definiert wurde. Der finanzielle Unterschied zwischen E12 und E13 ist so gering für die gestiegenen Anforderungen, dass es kaum interessant ist, diesen Wechsel zu machen. Man hätte das vielleicht mit einer Aufsplittung in E13a und E13b analog zur E9 erreichen können, hat aber leider darauf verzichtet.
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Und ja zwischen e12 und 13 ist der Sprung ein Witz
TheITGuy:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:11 ---Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.
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E13 ist im Abschnitt III Nr. 24. als Aufbaufstufe der E10 bzw. E12 definiert, allerdings mit anderen Tätigkeitsmerkmalen als im allgemeinen Teil. Mir ist bewusst, dass man faktisch einfach alles eine Gruppe hochgeschoben hat und das echte "wissenschaftliche Arbeiten" somit in der Tarifsprache erst bei E14 beginnt. Du als Programmierer kannst aber sicher am besten beurteilen, wie fließend die Grenze zwischen "Wissenschaft" und "Handwerk" in Deiner Tätigkeit ist, besonders weil in der IT ja auch Prozesse benutzt werden (ITIL, Cobit, SCRUM, etc.), die manchmal nur schwer in Linienstruktur und starrem Tarifrecht abbildbar sind.
Der wichtige Teil ist aber, dass es mehr Spielraum für Tätigkeiten im Bereich E12 / E13 gibt. Im Gegensatz zum Allgemeinen Teil der EntGO muss ich nicht zwingend wissenschaftliches Arbeiten belegen, um eine E13 zu bekommen und habe danach bei der Bewerberauswahl auch mehr Möglichkeiten.
Mit der Einschränkung, dass Leitungsstellen von IT-Leuten eigentlich nur noch nach max. E13 eingruppiert werden können. Mit ein wenig Einfallsreichtum findet sich da aber auch eine Möglichkeit.
Na ja, in der Theorie zumindest. Wie das in der Praxis unserer Verwaltung gelebt wurde, war in der Anfangsphase zu sehen.
Erst wurde die Entgelt-Ordnung ignoriert und für E13 stur ein Master verlangt. Dann sollte es plötzlich für IT-Leute keine Stellen höher E13 mehr geben, weil die nicht im Abschnitt III geregelt sind (ist natürlich unsinn, für E14 u.h. gilt dann halt der Allgemeine Teil). Wir als ITler haben dann unserem Personalreferat die Entgelt-Ordnung erklärt.
MoinMoin:
--- Zitat von: TheITGuy am 04.04.2019 11:54 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:11 ---Falsch! Kann ich nicht finden.
EG14 gibt es in der IT (Also Abschnitt 24) nicht.
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E13 ist im Abschnitt III Nr. 24. als Aufbaufstufe der E10 bzw. E12 definiert, allerdings mit anderen Tätigkeitsmerkmalen als im allgemeinen Teil. Mir ist bewusst, dass man faktisch einfach alles eine Gruppe hochgeschoben hat und das echte "wissenschaftliche Arbeiten" somit in der Tarifsprache erst bei E14 beginnt. Du als Programmierer kannst aber sicher am besten beurteilen, wie fließend die Grenze zwischen "Wissenschaft" und "Handwerk" in Deiner Tätigkeit ist, besonders weil in der IT ja auch Prozesse benutzt werden (ITIL, Cobit, SCRUM, etc.), die manchmal nur schwer in Linienstruktur und starrem Tarifrecht abbildbar sind.
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Nein nein.
Die Tätigkeiten eines Dipom (Master) Informatikers sind in 24 nicht aufgeführt, daher gilt dafür der allg. Teil. und der fängt bei E13 an!
Das gute an der VKA EGO (die ja bald auch für TV-L gilt) ist, dass eben eine FI ler durch seine Tätiigkeiten auch eine E13 bekommen kann! Finde ich super, dass da keine so starke Hürde wie der sonstige Beschäftigte mehr ist.
(BTW: Und ich bin kein Programmierer, dass habe ich in meinem Studium nicht wirklich gelernt, dass überlasse ich denen die es gelernt haben und besser können, den FIlern.)
--- Zitat ---Der wichtige Teil ist aber, dass es mehr Spielraum für Tätigkeiten im Bereich E12 / E13 gibt. Im Gegensatz zum Allgemeinen Teil der EntGO muss ich nicht zwingend wissenschaftliches Arbeiten belegen, um eine E13 zu bekommen und habe danach bei der Bewerberauswahl auch mehr Möglichkeiten.
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Ich könnte reihern wie Gott. Manno o mann. Jemand der eine Tätigkeiten ausübt für die eine wiss. Hochschulstudium notwendig ist muss doch keine wissenschaftliche Tätigkeiten machen!!! Das steht da nirgends und wird überall behauptet und wird dadurch nicht richtig (nicht persönlich nehmen ITGuy, das schlimme ist, dass ich eben solche Aussagen von Pesonal"fachleuten" höre).
Dort steht: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Übersetzt heißt das: Diplom Informatiker die Diplom Informatiker Kram machen und dass ist nicht zwingend mit wissenschaftliches Arbeiten gleichzusetzen.
Da steht ebenfalls: Diplom Ingenieur, der Dipl. Ing Dinge macht. Oder Diplom Mathematiker der Versicherungsmathematik macht. .....
--- Zitat ---Mit der Einschränkung, dass Leitungsstellen von IT-Leuten eigentlich nur noch nach max. E13 eingruppiert werden können. Mit ein wenig Einfallsreichtum findet sich da aber auch eine Möglichkeit.
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Ja, indem sie E13er beaufsichtigen sind sie E14.
--- Zitat ---Erst wurde die Entgelt-Ordnung ignoriert und für E13 stur ein Master verlangt. Dann sollte es plötzlich für IT-Leute keine Stellen höher E13 mehr geben, weil die nicht im Abschnitt III geregelt sind (ist natürlich unsinn, für E14 u.h. gilt dann halt der Allgemeine Teil). Wir als ITler haben dann unserem Personalreferat die Entgelt-Ordnung erklärt.
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s.o.
Ja da hilft nur deren Arbeit machen und im Zweifel klagen. Gegen die Dummheit einiger Personaler ist leider nur ein Gericht oder die konkrete Abwanderungsdrohung gewachsen.
Bastel:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36 ---Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
--- End quote ---
Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.
--- End quote ---
Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.
Feidl:
--- Zitat von: Bastel am 04.04.2019 15:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36 ---Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
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Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.
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Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.
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Und die Rabatte werden auf den vollen Darlehensbetrag angerechnet (Hälfte der Summe der bekommenen Bafögzahlungen), gleichzeitig gilt aber die max. 10.000€ Grenze. Die Rabatte bringen also oft gar nix, da man mit Rabatt noch über 10.000€ liegt.
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