Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
ITler: Was muss sich an der EGO Ändern aka Was ist Mist am aktuellen Abschluß?
MoinMoin:
--- Zitat von: Feidl am 05.04.2019 08:10 ---
--- Zitat von: Bastel am 04.04.2019 15:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36 ---Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
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Bei mir nicht.
Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung.
Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.
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Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.
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Und die Rabatte werden auf den vollen Darlehensbetrag angerechnet (Hälfte der Summe der bekommenen Bafögzahlungen), gleichzeitig gilt aber die max. 10.000€ Grenze. Die Rabatte bringen also oft gar nix, da man mit Rabatt noch über 10.000€ liegt.
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Heißt also, dass heute kein Student mehr als 10T€ zurückzahlen muss?
Das wäre ja zu begrüßen.
pvenj:
Ja, steht zumindest in meinem Bafög-Bescheid von 2015 so.
- Rückzahlung der Hälfte des Darlehens, wenn das Studium in Regelstudienzeit beendet wurde
- Rabatt, wenn man die Summe auf einmal zurück zahlt
- In jedem Fall maximal 10.000 €
MoinMoin:
Wenn die jetzt noch nen elternunabhängigeres Bafög machen würden, dann wäre es Top!
MrRossi:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.04.2019 08:34 ---Heißt also, dass heute kein Student mehr als 10T€ zurückzahlen muss?
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ja, das meinte ich ja mit den 10.000€. Also die Rückzahlhöhe nicht die Höhe der Gewährung.
Wastelandwarrior:
Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ? Für alle Trennungsväter/-Mütter ändert sich z.B. durch das Studium nix. Weiter Unterhalt aufs Konto des Kindes. Ist nur für Leute, die vorher keinen Barunterhalt gezahlt haben ein Schock was der Staat so für den Unterhalt ansetzt. :)
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