Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
ITler: Was muss sich an der EGO Ändern aka Was ist Mist am aktuellen Abschluß?
nichts_tun:
--- Zitat von: Texter am 13.03.2019 19:10 ---Eingruppierungsfragen sind doch meist bei den Orgaämtern angesiedelt. Lasst mir die armen Personaler in Ruhe. :o
--- End quote ---
Nicht ganz: wenn die Tätigkeiten nach EG 10 im Abschnitt II.2 (IT) der EGO bewertet sind und man niemanden einstellen kann, der nicht die entsprechende Qualifikation hat, ist das schon traurig. Wenn man es dann doch schafft, kann der "unterqualifizierte" Bewerber höchstens die EG 9b bekommen, weil in diesem Abschnitt der EGO ja keine EG 9c vereinbart wurde.
Es hin und wieder traurig, wie wenig Sachverstand in Personalverwaltungen waltet.
Texter:
Mein Beitrag war nicht ganz ernst gemeint.
Gemeindefuzzi:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2019 16:00 ---Nein, individuelle Zulagen und gut ist. Es gibt Regionen, da ist eine ITler mit E10/E11 sehr zufrieden, weil er zuhause bleiben kann und andere Ballungszentren .....
da hilft die EGO nicht wirklich.
--- End quote ---
Ich sehe das völlig anders!
WENN man den AG eine Option lässt (freiwillige Zulagen u.ä.) wird diese bei vielen AG niemals bezahlt/gewährt!
Siehe z.B. vorzeitigen Stufenaufstieg...
Mit Zulagen kann man nur etwas erreichen, wenn sie verbindlich (also einklagbar) zwischen den Tarifparteien vereinbart wurden!
Im zweiten Teil hast Du recht!
Ich z.B. bin nach 20 Jahren aus der PW in den öD gewechselt und war mir bewusst, dass ich (viel) weniger Geld bekomme und habe dies auch in Kauf genommen.
Ich habe jetzt keine 50-60 Stunden Woche, oder nächtliche Anrufe mehr und wenn alles läuft und keine größeren Systemänderungen- oder Wechsel anstehen, sogar einen "lockeren Job", der in 39,5 Wochenstunden durchaus zu bewältigen ist.
Spid:
--- Zitat von: nichts_tun am 13.03.2019 19:33 ---
--- Zitat von: Texter am 13.03.2019 19:10 ---Eingruppierungsfragen sind doch meist bei den Orgaämtern angesiedelt. Lasst mir die armen Personaler in Ruhe. :o
--- End quote ---
Nicht ganz: wenn die Tätigkeiten nach EG 10 im Abschnitt II.2 (IT) der EGO bewertet sind und man niemanden einstellen kann, der nicht die entsprechende Qualifikation hat, ist das schon traurig. Wenn man es dann doch schafft, kann der "unterqualifizierte" Bewerber höchstens die EG 9b bekommen, weil in diesem Abschnitt der EGO ja keine EG 9c vereinbart wurde.
Es hin und wieder traurig, wie wenig Sachverstand in Personalverwaltungen waltet.
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Unfug. Die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe, ganz gleich, ob dafür Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind.
MoinMoin:
--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 14.03.2019 08:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.03.2019 16:00 ---Nein, individuelle Zulagen und gut ist. Es gibt Regionen, da ist eine ITler mit E10/E11 sehr zufrieden, weil er zuhause bleiben kann und andere Ballungszentren .....
da hilft die EGO nicht wirklich.
--- End quote ---
Ich sehe das völlig anders!
WENN man den AG eine Option lässt (freiwillige Zulagen u.ä.) wird diese bei vielen AG niemals bezahlt/gewährt!
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Dann ist sie auch nicht notwendig, weil sich ja Personal findet!
--- Zitat ---Siehe z.B. vorzeitigen Stufenaufstieg...
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Stufenverkürzung wird bei uns nicht gemacht, weil wir keine Leistungsbewertung haben, Stufenzulage wird gewährt, wenn jemand sich als Wechselwillig erweist, bzw. wenn jemand mehr als die einschlägige Berufserfahrung anerkannt haben möchte und sonst nicht kommen würde.
--- Zitat ---Mit Zulagen kann man nur etwas erreichen, wenn sie verbindlich (also einklagbar) zwischen den Tarifparteien vereinbart wurden!
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Das Problem ist und bleibt für mich, dass das es oftmals ein lokales und teilweise ein temporäres Problem ist, gute Leute zu finden und das läßt sich einfach nicht mit einklagbaren Zulagen lösen.
Ich wüßte nicht wie man das zwischen den Tarifparteien vereinbaren könnte. Darum Vorschläge bitte!
ver.di ist ne sozalismus-gleichmacher Bude und der AG wird nicht allen pauschal ein Zulage geben wollen.
Dass es da unwillige PA etc. gibt stimmt natürlich.
Aber das kann man nur mit entsprechenden Druck und vereinfachten Verfahren erreichen.
Es ist ja albern und weltfremd, dass Einladungen zum Vorstellungsgespräch vom PA gefordert wird, damit die was zum abheften haben und erst dann die §16.5 anwenden "dürfen".
Hier wäre ein sicherlich eine "Vereinfachung" in den Durchführungsrichtlinien der TdL schon ausreichend.
Vielleicht wären Schulungen für die Leitungseben bzgl. tarifliche Mitarbeiterführung mal was 8)
--- Zitat ---Im zweiten Teil hast Du recht!
Ich z.B. bin nach 20 Jahren aus der PW in den öD gewechselt und war mir bewusst, dass ich (viel) weniger Geld bekomme und habe dies auch in Kauf genommen.
Ich habe jetzt keine 50-60 Stunden Woche, oder nächtliche Anrufe mehr und wenn alles läuft und keine größeren Systemänderungen- oder Wechsel anstehen, sogar einen "lockeren Job", der in 39,5 Wochenstunden durchaus zu bewältigen ist.
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DA haben wir wohl eine ähnliche Vita:
Bin zwischen öD, halb öD (Forschungsinstituten) und pW hin und her gewechselt, 20 Jahre nur Zeitverträge (nie Angst um Folgeverträge), bin jetzt Festangestellter im öD, mit entsprehenden Gehaltseinbußen. Allerdings in einem Bereich, wo motivierte TB/Beamten Kollegen sitzen, die auch wirklich was reißen. Wo man was bewirken kann und wo die Leute auch mal Stunden verfallen lassen und Bock auf die Arbeit haben.
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