Hallo,
wie verhält es sich mit Höhergruppierungen nachdem die EG9 aufgeteilt wird.
Folgender Fall:
EG9a Stufe 5 + Besitzstandszulage (rund 140€) soll höher gruppiert werden in EG10. Zum einen ist mir nicht ganz klar, ob bei der der Bildung des Vergleichsentgelts die Zulage mit einbezogen wird, und ob nun als neuer Zwischenschritt erstmal in die EG9b und dann in die EG10 höher gruppiert wird.
folgende Fälle sind für mich denkbar:
(1) über EG9b Zulage einbezogen
EG9aS5+Zulage sind rund 3800€ --> Einordnung EG9bS5 4000.09 € --> Einordnung S10S4 --> 4025.67€
(2) direkt in 10 Zulage einbezogen
EG9aS5+Zulage sind rund 3800€ --> Einordnung EG10S4 --> 4025.67€
(3)über EG9b ohne Einbeziehung der Zulage
EG9aS5 3667.36€ --> Einordnung EG9bS4 3667.36€ --> Einordnung EG10S3 3763.34€ --> Garantiebetrag 180€ -->3847,36€
(4) direkt in 10 ohne Einbeziehung der Zulage
EG9aS5 3667.36€ --> Einordnung EG10S4 --> 4025.67 €
Wie wird verfahren? Oder ist alles falsch
?