Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

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AlphaOmega:
Danke für deine Hilfe.



OffTopic:
Der Senat stellt in 6 AZR 1088/12 fest, dass auf § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L die Protokollerklärung Nr. 3 zur § 16 Abs. 2 Satz 2 angewandt werden muss. Der Senat weist darauf hin, dass die Durchführungshinweise der TdL, die hier eine Unterbrechung von bis zu 3 Jahren für unschädlich hält, diese Tariflücke in unzulässigerweise schließt.
Ich verstehe nicht, warum die Tarifparteien den Tarifvertrag mittlerweile an dieser Stelle nicht geändert haben, wenn die Arbeitgeberseite eine Unterbrechung von 3 Jahren für unschädlich hält. Hast du (oder jemand) eine Erklärung dafür?

Spid:
Warum sollten die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag in einer Weise ändern, die das BAG bereits als unzulässig erkannt hat?

AlphaOmega:
Ich habe aus dem Urteil nicht herausgelesen, dass es den Tarifvertragsparteien verboten ist, festzulegen, dass Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bei der Stufenfestlegung berücksichtigt werden kann, sofern keine Unterbrechung von mehr mehr als 3 Jahren vorliegt bzw. ebenso Berufserfahrung bei demselben AG.
Die Argumentation des Senats ist doch: Da für § 16 Abs. 2 Satz 3 nicht geregelt ist, welche Zeiten der Unterbrechung als schädlich gelten, handelt es sich um eine Tariflücke. Diese Tariflücke ist vor dem Hintergrund von Art. 3 GG so zu schließen, dass für diese Personengruppe dieselben Zeiten gelten, wie für die Personengruppe unter Satz 2. Diese Tariflücke kann nicht so geschlossen werden, wie es die TdL vorschlägt, weil Satz 2 die Behandlung der dort genannten Personengruppe abschließend regelt.
Demnach könnten die Tarifvertragsparteien doch regeln, dass Berufserfahrung die ausschließlich bei demselben AG erworben worden ist uneingeschränkt bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen ist, wenn keine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt und dass Berufserfahrung bei anderen bzw. demselben AG mit Unterbrechungen über 6 Monaten maximal bis zur Stufe 3 berücksichtigt wird. Sie müssen es nur richtig formulieren.

Spid:
Ach das meinst Du... Die Angelegenheit ist doch ausgeurteilt, warum hätte man Bedarf sehen sollen, da noch was zu ändern? Insbesondere da die Tarifvertragsparteien dazu neigen, beim Ausbessern einer Regelungslücke mindestens zwei weitere Kinken einzubauen, die dann wieder jahrelang die Gerichte beschäftigen.

AlphaOmega:

--- Zitat von: Spid am 20.03.2019 09:30 ---Ach das meinst Du... Die Angelegenheit ist doch ausgeurteilt, warum hätte man Bedarf sehen sollen, da noch was zu ändern?

--- End quote ---
Verstehe ich jetzt nicht. Weder im TV-H noch im TV-L steht, unter welchen Bedingungen Berufserfahrung bei Unterbrechungen von mehr als 6 Monaten zu berücksichtigen ist.
Wurden die (falschen) Durchführungshinweise geändert?
Ich kenne AG die weiterhin so, wie von der TdL vorgeschlagen, verfahren. Ich verstehe nicht, warum sie es nicht ändern. Wollen die Gewerkschaften nicht oder kennen sie das Urteil nicht oder denkt sich die AG Seite "Ich mache es weiterhin so wie ich will, weil die Gewerkschaften das eh nicht mitbekommen." oder oder oder....

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