Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Zugang zum höheren Dienst mit 240ECTS Master?
BStromberg:
--- Zitat von: Spid am 20.03.2019 13:54 ---Hm, interessant - so aus grundsätzlichem Interesse heraus: die Feststellung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse obliegt den Ländern. Diese bescheinigen die Gleichwertigkeit entsprechend der Beschlüsse der KMK und der Empfehlung der HRK anhand der Datenbank anabin. Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
--- End quote ---
Liest sich so, als wäre er gleichwertig... aber ist er fachlich auch einschlägig ???
Spid:
Da es mir nicht um einen konkreten Fall geht, sondern mehr um den Umstand, daß ein ausländischer Bildungsabschluß gegenüber einem unter gleichen Umständen erworbenen inländischen Bildungsabschluß bessergestellt wird, können wir das gerne unterstellen.
Snooze:
--- Zitat von: Spid am 20.03.2019 13:54 ---...Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
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Mhhh...das würde ich so nicht unterschreiben. Ausgehend davon, dass im Allg. ein Workload von 30 CP pro (Fach-)Semester angenommen wird, käme man auf 240 CP - also nicht ausreichend für den hD.
VG Snooze
Spid:
An welcher konkreten Norm machst Du das fest?
Hain:
Moin,
--- Zitat von: Spid am 20.03.2019 13:54 ---.... Jemand, der nach einem dreijährigen (deutschen) Bachelor einen einjährigen Master z.B. an einer nach nationalem Recht zertifizierten US-Universität - was problemlos möglich ist - macht, erhält einen Masterabschluss, dem regelmäßig die Gleichwertigkeit zum deutschen Universitäts-Master bescheinigt werden wird. Mithin würde dieser also - zusammen mit der entsprechenden Berufserfahrung - den Zugang zum hD eröffnen?
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in Niedersachsen wäre ein in den USA erworbener Abschluss (wenn er in den US erworben wurde) ein Problem. Die unmittelbare Anerkennung ist in der NLVO (§§ 35 ff) nur für die EU Mitgliedsstaaten geregelt (eine aus dem EU Recht abgeleitete Norm). In der BLV heißt es "einen an einer Hochschule erworbenen Master oder einen gleichwertigen Abschluss, der ... geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln." Diese Eignung ist über den KMK Beschluss den akkreditierten Studienabschlüssen attestiert worden (unter der Voraussetzung, dass bei der Akkreditierung laufbahnrelevanter Studiengänge Dienststellenvertreter einbezogen werden). Für den US Master kann die Gleichwertigkeit weder aus der Akkreditierung noch auch EU Recht abgeleitet werden. Von daher würde ich die Frage stellen, woraus die unterstellte regelmäßige Gleichwertigkeit abzuleiten wäre (jedenfalls im Hinblick auf das Laufbahnrecht).
Grüße
Hain
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