Autor Thema: [Allg] Beförderung ein Kriterium eine halbe Note Besser vs. längere Dienstzeit  (Read 25899 times)

HSVOstfriese

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Moin zusammen,

ich habe mal folgende Frage (fiktiver Fall):

Es soll eine A12 Stelle besetzt werden. Die beiden Bewerber sind jeweils A11, einer davon seit knapp 9 Monaten, eine seit 6 Jahren. Jetzt ist der Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit in A11 in einem (von acht) Beurteilungskriterium eine halbe Note besser (A/B gegen B). Ansonsten sind alle Noten gleich (B). Allerdings fällt ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit, in der er A10 war. Ich bekomme jetzt im Personalrat die Entscheidung der Dienststelle vorgelegt, dem Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit die A12 zu übertragen. Wie würdet ihr entscheiden und warum?

Es wäre schön, wenn es nur sinnvolle Kommentare geben würde  ;)
« Last Edit: 19.03.2019 01:39 von Admin2 »

Hain

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Moin,

Grundlage einer Auswahlentscheidung sind Eignung, Befähigung und Leistung. Die Dienstzeit spielt keine Rolle soweit sie nicht ausdrücklicher Bestandteil des Anforderungsprofiles ist.

Grüße
Hain

Buccaneer

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Wenn beide Bewerber "...im wesentlichen gleich..." sind ( so lese ich die Beschreibung), dann sollte es bei einer A12'er -Stelle doch ohnehin ein strukturiertes Auswahlgespräch geben, oder nicht? Dort fällt dann die Entscheidung, die dem PR zur Zustimmung vorgelegt wird (wenngleich er i.d.R. sowieso in der Auswahlkommission ist).
So ganz erschließt sich mir die Beschreibung mit dem "Beurteilungszeitraum aus A 10" nicht...Ist die Beurteilung im Statusamt A 11 erfolgt oder nicht? Wenn nicht, sind die beiden Beurteilungen von vornherein nicht gleichwertig...

Nordlicht

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Über welchen Zeitraum gehen denn die Beurteilungen?
Wenn die Person mit der kürzeren Dienstzeit bereits 9 Monate A11 ist, wieso fällt dann ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit mit A10?
Sind Anlassbeurteilungen bei Bewerbungen nicht meistens nur für den Zeitraum der letzten 1 - 1 1/2 Jahre, da für die Zeit davor noch die "alte", vorhergehende Beurteilung Gültigkeit hat? Verstehst Du, was ich meine? (Hilft aber wahrscheinlich auch nicht weiter, sorry.)
Schwierig, solche Fälle. Erst recht, falls der Erstbeurteiler auch noch bei beiden dieselbe Person ist. Das wirkt dann immer so, als hätte derjenige einen Favoriten, will aber genau eben diesen Eindruck nicht erwecken und gibt ähnliche Beurteilungen, damit die "Entscheider" den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.

HSVOstfriese

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Wenn beide Bewerber "...im wesentlichen gleich..." sind ( so lese ich die Beschreibung), dann sollte es bei einer A12'er -Stelle doch ohnehin ein strukturiertes Auswahlgespräch geben, oder nicht? Dort fällt dann die Entscheidung, die dem PR zur Zustimmung vorgelegt wird (wenngleich er i.d.R. sowieso in der Auswahlkommission ist).
So ganz erschließt sich mir die Beschreibung mit dem "Beurteilungszeitraum aus A 10" nicht...Ist die Beurteilung im Statusamt A 11 erfolgt oder nicht? Wenn nicht, sind die beiden Beurteilungen von vornherein nicht gleichwertig...

Es sind schon beide in A11. Der eine halt nur wenige Monate. Vorher war er A10 und natürlich wurde auch der vorherige Vorgesetzte (für die Zeit zwischen der letzten Anlassbeurteilung und der durch Auswahlverfahren erfolgten Umsetzung auf die A11) um eine Einschätzung zur jetzt erfolgten Anlassbeurteilung für die Bewerbung auf den Dienstposten A12 gebeten.

HSVOstfriese

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Über welchen Zeitraum gehen denn die Beurteilungen?
Wenn die Person mit der kürzeren Dienstzeit bereits 9 Monate A11 ist, wieso fällt dann ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit mit A10?
Sind Anlassbeurteilungen bei Bewerbungen nicht meistens nur für den Zeitraum der letzten 1 - 1 1/2 Jahre, da für die Zeit davor noch die "alte", vorhergehende Beurteilung Gültigkeit hat? Verstehst Du, was ich meine? (Hilft aber wahrscheinlich auch nicht weiter, sorry.)
Schwierig, solche Fälle. Erst recht, falls der Erstbeurteiler auch noch bei beiden dieselbe Person ist. Das wirkt dann immer so, als hätte derjenige einen Favoriten, will aber genau eben diesen Eindruck nicht erwecken und gibt ähnliche Beurteilungen, damit die "Entscheider" den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.

Du wirst lachen, es ist ein und derselbe Erstbeurteiler... Und man weiß auch, dass er Frauen grundsätzlich nicht so gut beurteilt und er mit dem etwas besser Beurteilten ein Herz und eine Seele ist.

Für uns ist es echt schwierig, eine Entscheidung zu treffen, die gerecht ist. Wie schon bei einer Antwort richtig geschrieben wurde, sollte ein strukturiertes Auswahlgespräch stattfinden. Ich denke, das werde ich dem Gremium auch vorschlagen. Dort kann man dann vernünftig entscheiden und alles ist gerecht zugegangen.

was_guckst_du

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...die Frage ist doch wohl eher, welche Tätigkeit beurteilt wurde...A10 oder A11 (als A10 auf einer A11-Stelle übe ich A11 Tätigkeit aus)...wenn bei beiden über den gleichen Zeitraum A11 Tätigkeit bewertet wurde, dann zieht eben die bessere Beurteilung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

HSVOstfriese

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...die Frage ist doch wohl eher, welche Tätigkeit beurteilt wurde...A10 oder A11 (als A10 auf einer A11-Stelle übe ich A11 Tätigkeit aus)...wenn bei beiden über den gleichen Zeitraum A11 Tätigkeit bewertet wurde, dann zieht eben die bessere Beurteilung...

Ne, sind schon beide A11.

Natürlich hast Du recht. Aber es fühlt sich halt schlecht an. Zu wissen, dass dort eine richtig gute Bewerberin/Bewerber mit viel Erfahrung gegen einen Bewerber/in verliert, dessen Kenntnisse bei weitem noch nicht so gut sein können, weil die Dienstzeit in dem Fachbereich so kurz ist. Ich denke, das Bauchgefühl muss da raus und man darf einfach nur sachlich argumentieren und entscheiden. So schwer wie es ist.

Nordlicht

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Du wirst lachen, es ist ein und derselbe Erstbeurteiler... Und man weiß auch, dass er Frauen grundsätzlich nicht so gut beurteilt und er mit dem etwas besser Beurteilten ein Herz und eine Seele ist.

Für uns ist es echt schwierig, eine Entscheidung zu treffen, die gerecht ist. Wie schon bei einer Antwort richtig geschrieben wurde, sollte ein strukturiertes Auswahlgespräch stattfinden. Ich denke, das werde ich dem Gremium auch vorschlagen. Dort kann man dann vernünftig entscheiden und alles ist gerecht zugegangen.

Und Du bist in der Personalratsrunde doch sicher nicht der Einzige, dem das bekannt ist. Was sagen denn die PR-Kollegen dazu? Wenn jeder von Euch die Entscheidung für nicht ganz korrekt hält, dann müsste doch da was zu machen sein, um die Dienststelle (also wahrscheinlich die Personaler) vom Gegenteil zu überzeugen.
Ist denen denn auch bekannt, dass der Erstbeurteiler offenbar generell Männer besser beurteilt? Oder interessiert die das nicht?
Hier muss es doch ein Auswahlgespräch geben, wenn nur ein einziges Kriterium bei der Beurteilung ein wenig schlechter ist. Verstehe nicht, warum die Dienststelle das nicht einfach macht. Dann würde ja auch eventuell vermieden werden, dass es auch nach außen hin so aussieht, als ob die Stelle einzig und allein aufgrund eines "Beurteilungsgemauschels" vergeben wird. (Ich weiß, man kann das auch im Auswahlgespräch hindrehen, wie man es will, aber so hätte die schlechter beurteilte Person zumindest noch eine Chance.)

MoinMoin

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Für uns ist es echt schwierig, eine Entscheidung zu treffen, die gerecht ist. Wie schon bei einer Antwort richtig geschrieben wurde, sollte ein strukturiertes Auswahlgespräch stattfinden. Ich denke, das werde ich dem Gremium auch vorschlagen. Dort kann man dann vernünftig entscheiden und alles ist gerecht zugegangen.
OT:
Es gibt einige Länder die machen inzwischen nur noch Auswahlgespräche, wenn 100% gleiche Bewertung vorliegt.
Bestenauslese nach Papierlage halt, ich hoffe ich bekommt das Gespräch. Wäre auch unserer Weg.

Kurbalin

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Bin ich hier alleine mit der Auffassung, dass man gegen Beurteilungen, von denen man der Auffassung ist, dass sie ungerecht sind, unmittelbar angehen sollte, statt im Nachhinein dann damit zu argumentieren, dass man ja schlechter beurteilt worden ist?

Zudem finde ich den Threadtitel etwas irreführend...immerhin reden wir über eine Stellenbesetzung und nicht über eine Beförderung - da gelten ja nunmal völlig andere Spielregeln. Im Übrigen steht es doch der zweiten Bewerberin frei, im Rahmen einer Konkurrentenklage gegen die Auswahlentscheidung vorzugehen. Dann wird ein Gericht die Frage beantworten, ob bei der Entscheidung die korrekten Kriterien angemessen berücksichtigt worden sind.

Nordlicht

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Antwort
« Antwort #11 am: 19.03.2019 09:57 »
Es geht hier doch gar nicht um die Bewerberin, die sich über ihre Beurteilung aufregt.
Die wird doch im Zweifelsfall noch gar nicht wissen, dass sie schlechter beurteilt wurde.
Und die Stellenbesetzung zieht in diesem Fall, wie es scheint, ja eine Beförderung nach sich, also hat es schon etwas miteinander zu tun.
Und ob die Person, die eine Absage bekommt, anschließend gegen die Entscheidung klagt oder nicht, hat auch nichts mit der Frage des Thread-Eröffners zu tun.
Er wollte doch darauf hinaus, ob bei unwesentlichen Beurteilungsunterschieden der Personalrat auf ein Auswahlgespräch drängen sollte, um die Entscheidung nicht ausschließlich von einem kleinen Häkchen oder Kreuzchen in der Beurteilung abhängig zu machen. Und dazu unsere Meinung wissen.

Organisator

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Ich bekomme jetzt im Personalrat die Entscheidung der Dienststelle vorgelegt, dem Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit die A12 zu übertragen.

Wie lautet denn die Begründung der Dienststelle, den "kurzen Bewerber" zu nehmen?

HSVOstfriese

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Ich bekomme jetzt im Personalrat die Entscheidung der Dienststelle vorgelegt, dem Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit die A12 zu übertragen.

Wie lautet denn die Begründung der Dienststelle, den "kurzen Bewerber" zu nehmen?

Sie beruft sich natürlich auf die bessere Beurteilung. Somit Eignung, Leistung und Befähigung.

Nordlicht

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Ich bekomme jetzt im Personalrat die Entscheidung der Dienststelle vorgelegt, dem Bewerber mit der kürzeren Dienstzeit die A12 zu übertragen.

Wie lautet denn die Begründung der Dienststelle, den "kurzen Bewerber" zu nehmen?

Sie beruft sich natürlich auf die bessere Beurteilung. Somit Eignung, Leistung und Befähigung.

Natürlich der einfache Weg! Das eine Häkchen ist ja schließlich ein bißchen näher am A als am B.
Ich kann immer nicht nachvollziehen, warum über solche offensichtlichen Ungerechtigkeiten (nach 9 Monaten KANN man einfach nicht so gut sein wie nach 6 Jahren, falls es tatsächlich der gleiche/ähnliche Aufgabenbereich ist) einfach hinweggesehen wird. So behandelt man doch seine Mitarbeiter nicht! Bloß keinen zusätzlichen Stress mit der ganzen Sache.
Es scheint überall dasselbe zu sein ::)