Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung und sofortige Wiedereinstellung ohne Probezeit?
Maximus2584:
Momentan befinde ich mich auf der ersten Stufe von E9. Jetzt habe ich eine neue Tätigkeit gefunden, jedoch Antrag auf sofortige Einstellung in Stufe 3 gestellt, was natürlich abgelehnt wurde, da es sich um gleichen Arbeitgeber handelt, nur anderen Bezirk. Darauf habe ich gesagt, dass ich es für die gleiche Stufe nicht mache und es wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Versetzung oder Abordnung machen soll, sondern bei anderem Bezirk kündigen, z. B. zum 30.04 und ab 01.05 den neuen Vertrag unterschreiben soll, wo ich sofort die dritte Stufe erhalte und meine Zeit angerechnet würde, wodurch ich auch keine neue Probezeit machen muss. Kann dies stimmen, also mit der Stufe ist klar, jedoch mit der Probezeit?
Vielen Dank für die Antwort.
Spid:
Es kann durchaus eine kürzere oder gar keine Probezeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden. Wenn es sich um eine andere Tätigkeit handelt, kann unabhängig davon aber die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG erneut beginnen, da eine rechtliche Unterbrechung vorliegt. Der AG kann auch darauf verzichten, das müßte aber explizit geschehen und folgt nicht automatisch aus dem Verzicht auf Probezeit.
MoinMoin:
--- Zitat von: Maximus2584 am 20.03.2019 22:01 ---Kann dies stimmen, also mit der Stufe ist klar,
--- End quote ---
Wieso ist das klar?
Auf welcher Basis würden sie jemanden mit einer einschlägigen Berufserfahrung von kleiner einem Jahr in die Stufe 3 einstellen.
Oder liegen förderliche Zeiten aus vorherigen AG Verhältnisse vor? (Klar die beim aktuellem, aber davor muss dann ja auch was sein!)
Und §16.2 Satz 4 zieht ja auch nicht, da du es ja nicht um die Deckung des Personalbedarfs geht.
Klingt nach übertarifliche Bezahlung (was in Ordnung ist), aber wenn die so etwas machen, warum so kompliziert?
Maximus2584:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2019 06:41 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 20.03.2019 22:01 ---Kann dies stimmen, also mit der Stufe ist klar,
--- End quote ---
Wieso ist das klar?
Auf welcher Basis würden sie jemanden mit einer einschlägigen Berufserfahrung von kleiner einem Jahr in die Stufe 3 einstellen.
Oder liegen förderliche Zeiten aus vorherigen AG Verhältnisse vor? (Klar die beim aktuellem, aber davor muss dann ja auch was sein!)
Und §16.2 Satz 4 zieht ja auch nicht, da du es ja nicht um die Deckung des Personalbedarfs geht.
Klingt nach übertarifliche Bezahlung (was in Ordnung ist), aber wenn die so etwas machen, warum so kompliziert?
--- End quote ---
Mit der dritten Stufe ist klar, wie Sie das im Bezirk händeln wollen, mit der Probezeit war mir nicht klar, ob dies tatsählich geht.
Warum so kompliziert? Da es sich um die gleiche Stelle handelt und E9, können die mich nach Aussage bei einer Versetzung z.B. nicht einfach in die dritte Stufe eingruppieren, jedoch bei Kündigung und Übergang zum nächsten Tag nach der Kündigung geht es schon.
Allgemein habe ich 10 Jahre Berufserfahrung aus der privaten Wirtschaft, was man sicherlich anrechnen könnte und wegen dem "weniger als 1 Jahr", habe ne gute Beurteilung erhalten nach der Probezeit und diese auch vorgelegt beim neuen Arbeitgeber, wo man auch erkennen konnte, dass ich sehr gute Leistungen innerhalb kurzer Zeit bringen kann. Vielleicht wurde dies ja eingerechnet, was mir natürlich egal ist, wie die es machen. Es war mir nur wegen der Probezeit wichtig, dass dies auch stimmt und es so eine Möglichkeit gibt.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 21.03.2019 05:51 ---Es kann durchaus eine kürzere oder gar keine Probezeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden. Wenn es sich um eine andere Tätigkeit handelt, kann unabhängig davon aber die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG erneut beginnen, da eine rechtliche Unterbrechung vorliegt. Der AG kann auch darauf verzichten, das müßte aber explizit geschehen und folgt nicht automatisch aus dem Verzicht auf Probezeit.
--- End quote ---
Es handelt sich um eine identische Tätigkeit oder ich könnte auch einen anderen Bereich aussuchen, wo nur ein Teil meiner derzeitigen Tätigkeit vorkommt(also könnte ich den zweiten Bereich ziemlich schnell erlernen). Also auf jeden Fall geht dies, wie ich verstanden habe. Vielen Dank.
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