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Kündigung und sofortige Wiedereinstellung ohne Probezeit?

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Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 21.03.2019 21:31 ---Die Probezeit ist für die Kündigung weniger relevant als die Wartezeit nach KSchG - und die beginnt bei einer rechtlichen Unterbrechung regelmäßig von vorn und führt dazu, daß in den ersten 6 Monaten kein Schutz nach KSchG besteht und der AG ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

--- End quote ---

Dazu "laut Aussage" wird es ein Schreiben zusätzlich zum Vertrag geben, dass der Arbeitgeber auf eine Kündigung in der Probezeit verzichtet! Bin ich mal gespannt, wie dies aussehen wird.

marco.berlin:
Aus reinem Interesse, in welchem Bundesland spielt sich denn das ab?

Maximus2584:
Berlin :)

marco.berlin:
Ich hab es mir gedacht...  ;)

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