Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung und sofortige Wiedereinstellung ohne Probezeit?
MoinMoin:
--- Zitat von: Maximus2584 am 21.03.2019 13:32 ---Warum so kompliziert? Da es sich um die gleiche Stelle handelt und E9, können die mich nach Aussage bei einer Versetzung z.B. nicht einfach in die dritte Stufe eingruppieren, jedoch bei Kündigung und Übergang zum nächsten Tag nach der Kündigung geht es schon.
--- End quote ---
Ja, geht es schon? Auf welcher Basis denn. Auf der Basis einschlägiger Berufserfahrung ja nicht. Denn dann hättest du ja jetzt schon die Stufe 3.
Auf der Basis §16.2 Satz 4 auch nicht, da ja kein Nachweis vorhanden ist, das da der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann.
§16.2a ebenfalls nicht.
Also mogeln sie und behaupten einfach was, was so tariflich nicht gedeckt ist.
Freut mich für dich, aber pass auf, nicht das der Schuss nach hinten los geht.
sigma5345:
--- Zitat von: Spid am 21.03.2019 05:51 ---Es kann durchaus eine kürzere oder gar keine Probezeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden. Wenn es sich um eine andere Tätigkeit handelt, kann unabhängig davon aber die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG erneut beginnen, da eine rechtliche Unterbrechung vorliegt. Der AG kann auch darauf verzichten, das müßte aber explizit geschehen und folgt nicht automatisch aus dem Verzicht auf Probezeit.
--- End quote ---
Darf ich hier kurz nachfragen... Wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, ist dann eine Probezeit überhaupt zulässig bzw. hätte eine Probezeitkündigung gerichtlich überhaupt eine Chance?
Wenn ich mal davon ausgehe man hat als AG das Land und geht dann per Kündigung - > Neueinstellung von Ministerium A zu Ministerium B. Kann mich dann Ministerium B in einer vereinbarten Probezeit kündigen?
Spid:
Die Probezeit ist für die Kündigung weniger relevant als die Wartezeit nach KSchG - und die beginnt bei einer rechtlichen Unterbrechung regelmäßig von vorn und führt dazu, daß in den ersten 6 Monaten kein Schutz nach KSchG besteht und der AG ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
sigma5345:
Ok, alles klar. Vielen Dank :)
marco.berlin:
In Berlin hat man das Problem mit den Stufenzuordnungen erkannt und es den Verwaltungen untersagt dies beim Dienststellenwechsel als Wechselanreiz einzusetzen. Klingt fast so, als wird das nun über solche „Lösungen“ umgangen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version