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Höhergruppierung von EG8 in EG9a

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manuel:
Hallo,
ich arbeite seit 3 Jahren als Kassenverwalter in einer kleinen VGem mit ca. 4.500 Einwohnern auf 3 Mitgliedsgemeinden verteilt. Es ist eine 1-Mann Kasse mit Steueramt und Vollstreckung. Meine Aufgaben sind die Veranlagung verschiedener Steuern und Gebühren, das Mahnwesen und die Vollstreckung. Außerdem kümmere ich mich noch um kleiner EDV-Angelegenheiten im Haus.
Nun meine Frage. Ich bin aktuell in EG8 eingruppiert, habe ich die Möglichkeit in EG9a zu kommen? Den AL I habe ich im Januar 2017 erfolgreich bestanden. An wen muss ich mich wenden wegen einer Stellenbewertung? An das Landratsamt? Ist es unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich in EG9a zu kommen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verwalter von Einmannkassen sind in E5 eingruppiert.

manuel:
Versteh ich jetzt nicht so ganz, ich bin Kasse, Steueramt und Vollstreckungsbehörde in einem und soll in EG5 eingruppiert werden?

Spid:
Wie bereits ausgeführt, sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Verwalter von Einmannkassen sind in E5 Fg. 4 Teil B Abschnitt XIII eingruppiert. Wenn Du in nennenswertem Umfang noch andere, nicht kassenbezogene Tätigkeiten auszuüben hast, sind aus diesen Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen zu bilden, die jeweils zu bewerten sind. Wenn die kassenbezogenen Tätigkeiten mehr als 50% ausmachen, ist eine höhere Eingruppierung ausgeschlossen.

Franke:
Also eigentlich seh ich das auch wie Manuel. Und ich habe ein ähnliches Anliegen...
Ich bin Kassenleiter in einer kleinen Gemeinde. Zugleich bin ich für die Vollstreckung verantwortlich, dh. Leiter der Vollstreckung. Aufgrund dieser Tatsache bin ich momentan in EG8 eingruppiert. Mein Chef hat mir, nachdem ich um eine Höhergruppierung in EG9a angefragt habe, entgegengebracht, dass aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten keine Höhergruppierung möglich ist.

Meine Frage ist ob ich aufgrund des TVöD, Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung –Besonderer Teil XIII Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen- hierzu die Beschreibung EG9a, unter 6., als Argumentation anführen könnte. Also meiner Meinung nach steht es da schwarz auf weiß dass hiermit eine EG9a gerechtfertigt wäre.

Danke für Antworten.

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