Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage
AlphaOmega:
Sachverhalt:
Ein BAG kippt eine Tarifregelung zu gunsten der Beschäftigten (z.B. dass erworbene Stufenlaufzeiten bei befristeten WiMi's bei Einstellungen voll zu berücksichtigen sind).
Frage:
Muss eine Behörde dann von sich aus prüfen, ob sie Beschäftigte hat, die deswegen schon in einer höheren Stufe wären oder nur wenn ein Mitarbeiter einen Antrag auf Überprüfung der Stufenzuordnung stellt?
Spid:
Weder noch.
AlphaOmega:
Müsste dann jeder Mitarbeiter selbst klagen, wenn er glaubt, dass er aufgrund des Urteils in einer anderen Stufe wäre?
Spid:
Grundsätzlich ja.
AlphaOmega:
Gibt es noch weitere denkbaren Varianten außer die bereits aufgezählten Möglichkeiten (1. AG prüft von sich aus alle AN, 2. AG prüft nur bei formlosem Antrag, 3. AN klagt)?
(Wenn du "grundsätzlich" schreibst, dann wird es ja auch anders gehen.)
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