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Stufenkorrektur nur auf Antrag - Rechtsgrundlage

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Spid:
Klar.
Der AN weist den AG auf sein möglicherweise rechtswidriges Tun hin und der AG ist einsichtig.

AlphaOmega:
Mal angenommen der AN weist am 12.07. den AG darauf hin, dass er in der falschen Stufe ist und der AG möge dies bitte korrigieren (dies macht der AN formlos, so dass, falls es zu einer Klage kommen würde, ein Gericht entscheiden müsste, dass die Ausschlußfrist nicht ab 12.07 galt). Der AG kommt nun ewig nicht in die Puschen und teilt dem AN im Dezember mit, dass er recht hat und schon seit Januar in einer höheren Stufe ist und der AG zahlt rückwirkend bis Januar die entsprechende Differenz aus. Der AG zahlt allerdings keine Verzugszinsen (da in den meisten oder auch allen Tarifverträgen des öD vermutlich geregelt ist, dass das Entgelt monatlich ausgezahlt wird, gehe ich davon aus, dass der AG auch ohne Mahnung in Verzug ist - richtig?).
Kann der AN jetzt noch erfolgreich Verzugszinsen einklagen und wenn ja für welchen Zeitraum? Und kann der AG, weil er wegen der Klageerhebung sauer ist, dann seinerseits verlangen, dass der AN einen Teil der Rückzahlung zurückzahlt, weil er mit seinem formlosen Schreiben am 12.07 die Ausschlußfrist nicht gewahrt hat?

BMIOberbehörde:
Mal angenommen du möchtest eine Rechtsberatung, wie wäre es mit dem Gang zum Anwalt ;-)
Darüber hinaus muss schon einiges in den Brunnen gefallen sein, wenn man meint bei den Beträgen Verzugszinsen geltend machen zu müssen....

MoinMoin:
Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.

AlphaOmega:
Ich habe kein Problem mit meinem AG. Ich habe nur in letzter Zeit einige BAG Urteile zur Stufenzuordnung gelesen und für mein eigenes Verständnis bastel ich mir dann irgendwelche Fälle zusammen und frage mich, wie es damit ist.


--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2019 10:04 ---Der AG kommt dem AN entgegen, bezahlt mehr als er müsste und der AN verlangt noch mehr.
Da würde ich als AG durchaus auch auf mein Recht pochen und mein irrtümlich zu viel gezahltes Geld zurückverlangen und natürlich für das korrekt bezahlte Geld die Zinsen auszahlen.

--- End quote ---
Ich kann in der Forderung nach den Verzugszinsen nichts verwerflichen finden. Angenommen der AN hätte bereits seit 2 Jahren in Stufe 4 sein müssen, nach 1,5 Jahren fällt es ihm erst auf und er bittet um Überprüfung. Ein halbes Jahr später zahlt der AG für ein zurückliegendes Jahr 1000 Euro aus. Dann sind dem AN immer noch 1000 Euro entgangen (natürlich auch selbstverschuldet, weil es ihm vorher nicht aufgefallen ist).

Meine Frage ist aber gerade, ob der AG überhaupt ein Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn er dem AN für mehr Monate rückwirkend die Differenz auszahlt, als dieser hätte einklagen können.

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