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Nebentätigkeit

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mawo:
Hallo!

Ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni (TV-L 13/3, 100%) und habe nun ein Angebot für eine Nebentätigkeit in einer Firma bekommen. Geplant sind 4-6 Stunden/Woche über ca. 6 Monate. Die Nebentätigkeit habe ich bereits beim Arbeitgeber angezeigt und wurde auch genehmigt.

Die Arbeit in der Firma bekomme ich vergütet und wird über 450€ liegen. Ich gehe davon aus, dass ich damit in der Steuerklasse 6 bin? Wird mein TV-L Gehalt mit den >450€ zusammengerechnet oder wie muss ich mir das vorstellen? Was wäre steuerlich mit dem zusätzlichen Einkommen am besten? Die Firma ist hinsichtlich der Art des Vertrages (z.B. weniger Stunden pro Monat über einen längeren Zeitraum) recht flexible und überlässt mir die Entscheidung.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht ?

Spid:
Neben dem Umstand, daß eine Genehmigung des AG überhaupt nicht erforderlich ist, wo genau soll bei der Fragestellung der Bezug zum TV-L gegeben sein?

MoinMoin:

--- Zitat von: mawo am 27.03.2019 05:43 ---Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht ?

--- End quote ---
Ist schon lange her, aber hier mein Halbwissen:
Du kannst das ganz als 450€ Job machen, darfst durchaus in ein paar Monaten drüber liegen, aber im jahresgesamt halt nicht. (Damit sparst du und dein zweit AG Steuern und Sozialabgaben)

Du kannst es kannst es mit "zweiter Steuerkarte" machen, also ganz normal als Lst 6 anmelden, dann werden Sozialabgaben etc. ganz normal abgezogen. Hast dann halt was für die Rente.
Nur die Lst scheint extrem hoch, gleicht sich dann aber via Est ERklärung aus.

Du kannst einen Werkvertag machen, dann biste halt "selbstständig" und kannst die Aufwände (Fahrtkosten, Material, etc. steuerlich geltend machen.)

TheITGuy:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2019 09:01 ---Du kannst einen Werkvertag machen, dann biste halt "selbstständig" und kannst die Aufwände (Fahrtkosten, Material, etc. steuerlich geltend machen.)
--- End quote ---

Hier wäre zu prüfen, um welche Tätigkeit es sich eigentlich handelt. Falls es sich nicht um einen Katalogberuf handelt und die Tätigkeit daher nicht als "freiberuflich" zu werten ist, müdet das in einem Gewerbe und den damit recht aufwendig Extraarbeiten.

Unabhängig von der Rechtsform und der einkommenssteuerlichen Betrachtung ist aber immer auch eine umsatzssteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung notwendig.

Alle drei Themen können zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ich war als Freiberufler jahrelang in der Rentenversicherung "pflichtversichert auf Antrag" und nach der Gründung einer GmbH als geschäftsführender Gesellschafter plötzlich zwar im Einkommenssteuerrecht Arbeitnehmer, aber im Sozialrecht wieder ein Selbstständiger ohne Versicherungspflicht.

Die örtliche IHK bietet hierzu meist kostenlose Gründerberatungen an.

Vermutlich ist nach meinen Ausführungen aber das Interesse an einer Selbstständigkeit eher gering.... :)

MoinMoin:

--- Zitat von: TheITGuy am 27.03.2019 09:22 ---Unabhängig von der Rechtsform und der einkommenssteuerlichen Betrachtung ist aber immer auch eine umsatzssteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung notwendig.

--- End quote ---
Nun, bei den geringen Umsätzen eher irrelevant.
Natürlich käme da noch die Scheinselbstständigkeit als Thema, aber auch erst nach einer gewissen Zeit.

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