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Nebentätigkeit

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TheITGuy:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2019 09:32 ---Nun, bei den geringen Umsätzen eher irrelevant.
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Das kann man leider so pauschal nicht sagen. Wer kommt schon auf die Idee, dass ein freiberuflicher Dozent an der VHS und ein freiberuflicher Physiotherapeut Rentenversicherungspflicht ist, ein freiberuflicher Sachverständiger aber nicht. Und da diese RV-Last vom AN in voller Höhe getragen werden muss, sind das dann mal eben 20 % weniger Einkommen.

Auch umsatzssteuerrechtlich geht das FA erstmal von einer normalen Usteuer-Pflicht aus. Sollte die nicht vorliegen (z.B. weil mein steuerbefreite Leistungen erbringt) oder die Kleinunternehmer-Regelung angewendet werden, muss man dies vorher dem FA mitteilen.

Die DRV ist zu Außenprüfungen verpflichtet und führt diese aus gnadenlos durch. Innerhalb meiner 7 Jahre GmbH wurde ich dreimal (!!!) geprüft. Zweimal auf Abgaben zur Künstersozialkasse (die sind übrigens auch Freuberufler) und einmal nach Arbeitnehmerüberlassung und Mindestlohn. Sollte die DRV hier Probleme feststellen, muss sie das auch gegen die anderen verfolgen.

Ein befreunde Dozentin von mir musste FÜNF Jahre Rentenversicherung nachzahlen, nach dem die DRV eine VHS geprüft hat und danach jeden einzelnen Dozenten, von denen sie Rechnungen gefunden hat, noch mal einzeln überprüft hat.

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass die DRV in einem Jahr bei ihm strenger prüft, mehr findet und mehr verfolgt als das FA es in 10 Jahren tut.

Und nicht vergessen, dass es auch noch andere Stolperstellen gibt. Die Nebentätigkeit als Selbständiger ist natürlich nicht von der Privat-Haftplicht gedeckt, meist auch nicht von der eigenen BU (Anzeige von Änderung von Berufstätigkeit kann eine Obliegenheitspflicht sein!) oder Unfallversicherung. Eine betriebliche Unfallversicherung muss man extra abschließen, sonst gibt es bei diesen Dingen auch keinen anderen Versicherungsschutz. Das sind Dinge, die muss natürlich jeder selbst wissen und bewerten, aber sie werden oft übersehen.


Ich will auch nicht sagen, dass das alles nicht geht oder sich irgendwie lösen lässt. Aber ein Laie ist da mit faktisch so überfordert, dass er ohne einen teuren Berater schnell in böse Fallen läuft.

Der Bürokratiewahnsinn war einer der beiden Gründe, der mich am Ende zur Aufgabe meiner selbständigen Tätigkeit gebracht hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: TheITGuy am 27.03.2019 09:50 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.03.2019 09:32 ---Nun, bei den geringen Umsätzen eher irrelevant.
--- End quote ---

Das kann man leider so pauschal nicht sagen. Wer kommt schon auf die Idee, dass ein freiberuflicher Dozent an der VHS und ein freiberuflicher Physiotherapeut Rentenversicherungspflicht ist, ein freiberuflicher Sachverständiger aber nicht. Und da diese RV-Last vom AN in voller Höhe getragen werden muss, sind das dann mal eben 20 % weniger Einkommen.

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Daher mein Aussage Werkvertrag. Das geht mEn nicht bei den von dir genannten Tätigkeiten und scheint mir da einfacher zu sein.

TheITGuy:
Die Vertragsform dürfte für die rechtliche Betrachung des Auftragsnehmers am Ende nur eine untergeordnete Rolle spielen, sonst würde das ja einfach jeder so machen.

Ich habe im Privatbereich im Sportverein gerade einen Fall eines Dienstvertrags, den die DRV anzweifelt und von einer Arbeitnehmer-Tätigkeit ausgeht. Mit so hanebüschenen Begründungen, dass sie sogar vom Richter der ersten Instanz "ausgelacht" worden sind. Trotzdem wird das demnächst vorm Landessozialbericht verhandelt, weil die DRV nicht aufgibt.

DiVO:
Wir hatten kürzlich eine Überprüfung der DRV bei einer Erzieherin, die auf eigenen Wunsch auf selbstständiger Basis drei Wochen lang mit wenigen Stunden in einer unserer Einrichtungen im Einsatz war.

Punkte, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen sind z.B.:
- Integration in Betriebsablauf
- Weisungsgebundenheit durch Vorgesetzten (Arbeitgeber)
- Schulden der Arbeitskraft
- Vorgaben zum Arbeitsort
- Verpflichtung der Ausführung der Tätigkeit
- Nutzung/ Beschaffung eigener Arbeitsmittel
- Ablehnen von Aufträgen möglich

MoinMoin:

--- Zitat von: TheITGuy am 27.03.2019 11:23 ---Die Vertragsform dürfte für die rechtliche Betrachung des Auftragsnehmers am Ende nur eine untergeordnete Rolle spielen, sonst würde das ja einfach jeder so machen.

Ich habe im Privatbereich im Sportverein gerade einen Fall eines Dienstvertrags, den die DRV anzweifelt und von einer Arbeitnehmer-Tätigkeit ausgeht. Mit so hanebüschenen Begründungen, dass sie sogar vom Richter der ersten Instanz "ausgelacht" worden sind. Trotzdem wird das demnächst vorm Landessozialbericht verhandelt, weil die DRV nicht aufgibt.

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Werkvertrag ungleich Dienstvertrag dachte ich bisher. Aber wie gesagt, habe ich mich darum schon lange nicht mehr gekümmert. Und wahrscheinlich früher alles Falsch gemacht und keiner hat es bemerkt :-X

Und DRV scheint ja genug Geld zu haben für solche Klamotten.

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