Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Nebentätigkeit

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TheITGuy:
Klar sind Werkvertrag und Dienstvertrag zwei unterschiedliche Dinge - aber nur im Vertragsrecht. Der Werkvertrag schuldet ein Ergebnis (= das fertige Programm), der Dienstvertrag nur eine Leistung ohne Ergebnis (=die Fehlersuche im defekten Programmcode, ohne verpflichtende Lösung).

Die DRV interessiert sich aber immer für die praktische Ausgestaltung und die tatsächliche Umsetzung der Beschäftigungsverhältnisses. Dabei geht sie mit der Interpretation bis rein in die unternehmerische Freiheit.

So unterstellt sie bei einem Unternehmer, der nur einen Kunden hat gerne mal Scheinselbständigkeit. Dabei ist es das unternehmerische Risiko und die Freiheit, sich nur einem einem Kunden abhängig zu machen. Bei diesem Vertragsverhältnis ist es dabei sehr wichtig, möglichts keine anderen Kriterien zu erfüllen - siehe Liste von DiVO.

Aber ja, die DRV prüft mittlerweile deutlich strenger, hat mein Steuerberater auch bestätigt. Meine GmbH wollten sie sogar nach Löschung noch prüfen. Erst der dezente Hinweis, dass sie gerne prüfen können, aber niemanden mehr finden werden, der das Ergebnis in Empfang nimmt und umsetzt, brachte sie davon ab. Na ja, und mein Steuerberater (den ich auch privat kenne) hat ihnen verklickert, dass sie dann natürlich auch seine Rechnung bezahlten müssten, die GmbH kann das nicht mehr.

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