Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[TH] Ist eine Verbeamtung möglich?
Buccaneer:
--- Zitat von: Mask am 28.03.2019 13:15 --- ...Strafzettel sind gar keine VAs...
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nicht der Zettel, aber das Verfahren...s. §35 VerwVerfG, aber so genau braucht das der TE, glaube ich, nicht...;-)
Mask:
Genau genommen sogar ein Verwaltungsakt eigener Art, der dem Strafbefehl nachgebildet wurde ;D
Diplom Verwaltungswirt:
--- Zitat von: Buccaneer am 29.03.2019 12:56 ---
--- Zitat von: Mask am 28.03.2019 13:15 --- ...Strafzettel sind gar keine VAs...
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nicht der Zettel, aber das Verfahren...s. §35 VerwVerfG, aber so genau braucht das der TE, glaube ich, nicht...;-)
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Ein „Strafzettel“ ist ein Verwarnungsangebot (vgl. § 56 OWiG) und kein VA im Sinne des § 35 VwVfG. Und außerdem hat ein Bußgeldverfahren recht wenig mit einem Verwaltungsverfahren zu tun.
Mask:
kommt darauf an, was man als Strafzettel bezeichnet. Der Hinweis dass ich eine Owi begangen habe (der berühmte Zettel am Scheibenwischer) ist natürlich kein VA der Bußgeldbescheid ist sehr wohl ein VA aber darum geht es ja hier eigentlich nicht.
Vielmehr stand die Aussage im Raum, das man zur Anordnung von VAs zwingend Beamte bräuchte, was so natürlich nicht stimmt. Und dann kam eins zum anderen und Zack Bumm Kartoffelsalat 🤣😂
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