Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP
Lars73:
Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)
Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).
anette811:
--- Zitat von: MGM am 25.04.2019 12:39 ---Der Geltungsbereich ist im TVöD selbst festgelegt.
--- End quote ---
Ok, dann werd ich mich mal durchlesen was da zu uns passt! Danke!
anette811:
--- Zitat von: Lars73 am 25.04.2019 12:55 ---Du musst nach TVöD eingruppiert werden wenn dein Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du Mitglied einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft bist. (Daneben dürfen keine der Ausschlüsse vom Anwendungsbereich zutreffen.)
Ansonsten ergibt sich die Anwendung des TVöD aus dem Arbeitsvertrag (oder eben nicht).
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Da ich ja für die Verwaltungsjobs nach TVöD bezahlt werde, gehe ich davon aus, dass das so ist mit dem AGverband, aber in einer Gewerkschaft bin ich nicht. In meinem Arbeitsvertrag ist nur der Stundenlohn festgelgt, die wöchentliche Arbeitszeit und das solange die Betreuende Grundschule besteht, ich hier angestellt bin.
Lars73:
Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.
Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.
Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.
anette811:
--- Zitat von: Lars73 am 25.04.2019 13:27 ---Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist und im Arbeitsvertrag nichts zur Anwendung des TVöD steht hast du keinen Anspruch auf Anwendung des TVöDs.
Es gibt unzählige Arbeitgeber die den TVöD Arbeitsvertraglich vereinbaren aber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Allerdings dürften die meisten Kommunen Mitglied sein.
Du könntest Mitglied in einer Gewerkschaft werden und dann ggf. entsprechende Ansprüche durchsetzen. Du könntest im ersten Schritt beim Personalrat nachfragen wie es mit der Anwendung TVöD ist. Daneben ggf. was in der Personalmaßnahme zu deiner Einstellung stand.
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Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!
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