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Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP

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Lars73:
Bei ca. 10 € Stundenlohn könnte sich ein Gewerkschaftsbeitritt ggf. recht schnell lohnen. Deshalb wirklich mal beim Personalrat nachfragen ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Statt des Beitritts zur Gewerkschaft kann man ja auch nur erwähnen, dass man es plant soweit der Arbeitgeber nicht einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließen will.

RsQ:
Liegt denn hier eigentlich ein "richtiger" Arbeitsvertrag zugrunde? D.h. wo ist die Tätigkeit bisher tariflich an- und eingebunden?

Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?

dmmx:
Könnte es sein, dass es sich "nur" um eine Art Honorarvertrag handelt?

Was rechtlich u. U.  sehr kritisch wäre....

MoinMoin:

--- Zitat von: anette811 am 25.04.2019 13:37 ---Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!

--- End quote ---
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2019 07:48 ---
--- Zitat von: anette811 am 25.04.2019 13:37 ---Ok, Schade :-(, aber für das was wir täglich leisten ist die Bezahlung echt nicht mehr angemessen...!

--- End quote ---
Wenn du nach TVöD bezahlt werden müsstest und du somit in der S2 Stufe 4 wärst, würde dir ein Stundenlohn von 14,98 Brutto zustehen, sofern ich mich nicht verrechnet habe und du in einer Kommune mit 39h Wochenarbeitszeit bist.
Ob das angemessen ist, sei dahingestellt. Ob du illegal untertariflich bezahlt wirst, können wir nicht beurteilen.
Dazu gibt es Personalräte und Gewerkschaften und Rechtsanwälte.
Am besten noch heute dieses Entgelt für die letzten 6 Monate einfordern, sonst ist es futsch.

--- End quote ---

Die TE hat doch dargelegt, sie sei kein Gewerkschaftsmitglied. Da keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt und eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den TVÖD nicht stattgefunden hat, bestehen weder tarifliche Ansprüche noch die Verpflichtung, tariflich zu entgelten.

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